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Zwei Jahre auf Bewährung für Ex-Postchef Zumwinkel
Ex-Postchef Klaus Zumwinkel ist für die Hinterziehung von einer knappen Million Euro Steuern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
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Das Landgericht in Bochum. Dort muss sich der frühere Postchef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung verantworten. › Foto vergrößern |
Das Bochumer Landgericht entschied am Montag zudem, dass der ehemalige Spitzenmanager bis Jahresende eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen muss. Das rechtskräftige Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe plädiert.
Zumwinkel hatte gestanden, Teile seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung deponiert und damit dem Finanzamt verborgen zu haben. Laut Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel wurden inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren nachgezahlt. Darin enthalten sind offensichtlich auch Steuern, deren Hinterziehung wegen Verjährung strafrechtlich keine Rolle mehr spielt. Angeklagt war nur die Hinterziehung von exakt 967 815,96 Euro an Steuern und Solidaritätszuschlägen.
Der Vorsitzende der 12. Strafkammer, Wolfgang Mittrup, sagte in der Urteilsbegründung, Zumwinkel sei bei seiner Steuerhinterziehung «akribisch, dauerhaft und mit krimineller Energie» vorgegangen. Er habe «seine Vorbildfunktion nicht erfüllt». Insofern sei seine eigentlich beeindruckende Lebensleistung deutlich geschmälert. Es sei unverständlich, dass sich vermögende Menschen wie Zumwinkel zu solchen Straftaten hinreißen ließen. «Allein mit dem Streben nach immer mehr Reichtum ist das wohl nicht erklärbar.»
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