Für Europas Verkehrssünder wird es brenzlig

Brüssel · Verkehrsverstöße wie Alkohol am Steuer, Rasen und das Überfahren roter Ampeln können in der EU künftig über Grenzen hinweg leichter verfolgt werden. Die EU-Staaten zurrten eine neue Regelung endgültig fest.

Raser, Rotlicht-Sünder, Gurtmuffel und Viel-Telefonierer am Steuer sollten sich diesen Tag merken: Ab dem 6. Mai sind die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten nämlich verpflichtet, die Daten von Fahrzeughaltern weiterzugeben, um Verstöße auch außerhalb der eigenen Grenzen zu bestrafen. Einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Parlamentes haben die Vertreter der 28 Mitgliedsländer gestern in Brüssel in Kraft gesetzt. Betroffen sind auch Autofahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs sind sowie Motorrad-Lenker ohne geeigneten Schutzhelm. Zum Strafkatalog gehört darüber hinaus das "unbefugte Benutzen" eines nicht freigegebenen Fahrstreifens, zum Beispiel der Standspur.

Zwar wurde die Regelung schon 2013 beschlossen, sie musste aber neu gefasst werden und wurde jetzt sogar noch erweitert: Innerhalb der nächsten zwei Jahre steigen auch Großbritannien , Irland und Dänemark in das europäische System ein. Tatsächlich ist das Ausmaß der Verstöße, die von EU-Ausländern begangen werden, dramatisch. Nach Angaben der EU-Kommission sind die Fahrer aus der Nachbarschaft bis zu drei Mal mehr an Verkehrssünden beteiligt als einheimische Auto-Lenker. "In Hochzeiten", so heißt es in dem Beschluss weiter, liege der "Anteil Gebietsfremder an Geschwindigkeitsübertretungen" bei über 50 Prozent.

Verkehrssicherheitsexperten und Politik erhoffen sich von der Neuregelung einen deutlichen Schritt gegen die nach wie vor hohe Zahl von Verkehrsopfern. Vor allem sei die Vorschrift ein Beitrag gegen die ungleiche Behandlung innerhalb der Mitgliedstaaten. Gingen beispielsweise die niederländischen Behörden schon bisher konsequent gegen ausländische Rowdys auf der Straße vor, galten die belgischen Stellen als eher zurückhaltend. Wohl auch deshalb, weil man stets den Umweg über private Inkasso-Büros gehen musste, wenn man denn überhaupt an die Daten des Fahrzeughalters herankam. Genau diese Lücke soll geschlossen werden.
Einspruch vom Gericht

Deutsche Fahrer profitieren allerdings von der hiesigen Rechtslage . Da diese keine Halter-Haftung kennt, lehnt die Bundesrepublik die Amtshilfe ab, wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Zwar werde man, so heißt es in einem Zusatzvermerk zur gestern beschlossenen Regelung, den Behörden eines Nachbarstaates die Daten des Fahrzeughalters zur Verfügung stellen. Diese dürften aber nur dazu dienen, den Lenker herauszufinden. Sollte dies nicht möglich sein, will das Bundesamt für Justiz hierzulande Strafbescheide nicht vollziehen.

Dies sei, so wurde in Brüssel von einigen Mitgliedstaaten betont, der Grund dafür, weshalb man Verkehrsverstöße von deutschen Autofahrern "meist sofort vor Ort ahnden" wolle. Dennoch sollte man sich nach Angaben von Verkehrsexperten überlegen, ob man die Annahme eines Bußgeld-Bescheids aus dem EU-Ausland abstreitet und dadurch möglicherweise ein längeres Verfahren riskiert. Häufig komme man nämlich billiger weg, wenn man stillschweigend zahle: So räumt Großbritannien einen Rabatt von 50 Prozent ein, wenn man innerhalb von 14 Tagen sein Knöllchen begleicht. Spanien erlaubt diese Möglichkeit beim Zahlungseingang innerhalb von 20 Tagen. Wieder andere Länder wie zum Beispiel die Niederlande vergleichen über ein System der Kennzeichen-Erfassung bei der Einreise, ob das Fahrzeug schon einmal aufgefallen ist und leiten bei häufigerer Beteiligung an Verkehrsverstößen Sofortfahndungen ein.

Die jetzige Neufassung der EU-Richtlinie war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Vorläufer-Fassung zurückgewiesen hatte. Ursprünglich hatte man das Dokument dem Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und nicht dem Ressort Verkehrssicherheit zugeordnet. Diese Kleinigkeit entfaltete allerdings große Wirkung: Denn Großbritannien , Irland und Dänemark wurden nicht erfasst, da sie aufgrund einer Sonderregelung an der polizeilichen Kooperation mit den übrigen Mitgliedstaaten nicht teilnehmen. Durch die Neufassung sind alle Zweifel ausgeräumt worden und die 28 Mitgliedstaaten müssen sich alle beteiligen - auch Deutschland, das von der Neuregelung zudem bei der Verfolgung von Verkehrssündern profitieren dürf te.

Meinung:
Es fehlt an Gleichbehandlung

Von SZ-Korrespondent Detlef Drewes

Die europaweite Jagd auf Verkehrsrowdys ist überfällig. Doch was nun erreicht wurde, kann nicht zufriedenstellen. Das hat zum einen mit der Hatz auf deutsche Autofahrer zu tun, die einsetzen wird, weil man sie wegen der hiesigen Rechtslage kaum auf dem Weg eines normalen Strafbescheides zu fassen kriegt und sich deshalb bemüht, die Sünder unmittelbar vor Ort zu stellen. Aber die Ungereimtheiten gehen noch weiter: In den Mitgliedstaaten werden für das gleiche Vergehen höchst unterschiedliche Sanktionen verhängt. Während ein ausländischer Auto-Lenker auf deutschen Straßen mit einer Geldbuße davonkommt, droht dem einheimischen Fahrer zusätzlich noch ein Eintrag in der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg. Es darf keine Frage sein, dass Delikte auf der Straße konsequent geahndet werden müssen. Dennoch sollte eine annähernde Gleichbehandlung zwischen einheimischen Tätern und Gästen aus dem EU-Ausland durchgehalten werden.

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