Maas tappt in die eigene Mietrechtsfalle

Berlin · Ausgerechnet Heiko Maas, der sich seit Monaten darum bemüht, dass künftig der den Makler bezahlt, der ihm auch den Auftrag gab, ließ seine Mieter die Gebühr zahlen. Doch selbst der Opposition reicht das nicht für einen Skandal.

Politisch wohl unsensibel, rechtlich aber in Ordnung: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ) ist in seine eigene Mietrechtsfalle getappt. Gestern wurde bekannt, dass der Minister nach dem Umzug seiner Familie nach Berlin im August sein Haus in Saarlouis über einen Makler vermietet hat. Die Courtage in Höhe von zwei Kaltmieten plus Umsatzsteuer ließ er den Mieter bezahlen. Das ist übliche Praxis und geltendes Recht. Noch. Denn peinlich für Maas ist, dass ausgerechnet er als Justizminister seit Monaten an einem Gesetzentwurf arbeitet, der genau das Gegenteil will. Künftig soll gelten: Wer den Makler bestellt, der zahlt. Also meist der Vermieter.

Gegenüber der Saarbrücker Zeitung zeigte sich Maas einsichtig. "Es ist mir passiert, mit mehr Aufmerksamkeit hätte es nicht passieren müssen", so der saarländische SPD-Chef auf Nachfrage. Die Angelegenheit sei inzwischen geregelt. "Ich habe das Geld dem Mieter erstattet." Zuvor hatte es allerdings Presseberichte über den Fall gegeben. Der 48-Jährige, der als saarländischer Wirtschaftsminister nach der Bundestagswahl ins Berliner Justiz- und Verbraucherministerium gewechselt war, betonte weiter: "Man muss sich immer über alles Gedanken machen, was man tut." Auch wenn sich das Ganze nicht zum vollwertigen politischen Skandal auswuchs. Selbst der politische Gegner wollte die Steilvorlage gestern nicht so recht nutzen. Die Sache habe zwar "Geschmäckle", hieß es bei der Berliner Opposition. Da Maas jedoch "seinen Fehler" rasch korrigiert habe, sei die Angelegenheit erledigt.

Das muss freilich nichts heißen. Durchaus möglich ist trotzdem, dass der Minister sich in der anstehenden Debatte um seine Mietrechtsnovelle den ein oder anderen ketzerischen Seitenhieb noch wird gefallen lassen müssen. Heute berät der Bundestag die Pläne, um die hart und lange gerungen wurde - und die Maas mehrfach ändern musste. Er will per Mietpreisbremse den Anstieg bei Mieten in angespannten Wohnlagen stoppen und zugleich das sogennannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung durch Makler einführen. Aus Sicht der Opposition ist das Gesetz unzureichend.

Auf die Nachfrage unserer Zeitung, ob durch sein Verhalten in eigener Sache die Diskussion um das Gesetz jetzt noch einmal zusätzlich angeheizt werde, sagte Maas gestern: "Das ändert an der politischen Debatte über die Mietpreisbremse nichts."

Meinung:

Klug, aber unnötig

Von SZ-RedakteurUlrich Brenner

Im Berliner Betrieb ist es klug, nicht ins Zentrum von Medienkampagnen zu geraten und Feuerchen schnell zu löschen. Dieser Devise ist Justizminister Heiko Maas gefolgt, als er einem Mieter als Reaktion auf einen Bildzeitungs-Bericht einige tausend Euro für Maklerkosten überwies. Ein kleiner Preis, bedenkt man, wie verheerend eine Boulevard-Kampagne für politische Karrieren sein kann. Dennoch wünschte man sich fast, Maas wäre hier konsequent geblieben und hätte sich der Tendenz entgegengestellt, Politik nur noch am privaten Verhalten der Akteure zu beurteilen - und das mit fragwürdigem moralischem Zeigefinger. Denn Maas' Begründung war richtig: Dass die Mieter den Makler bezahlen, ist bisher rechtens und üblich. Im Übrigen ist es beiden bekannt und mindert auch die erzielbare Miete - wird also eingepreist. Wenn Maas diese Praxis ändert, muss er sich daran halten. Aber erst dann. Ja, Gesetze gelten auch für Politiker - wenn sie gel ten.

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