Die Rente war oft nicht sicher

Berlin · „Die Rente ist sicher“ – kaum ein anderer Satz hat sich in den Köpfen so eingeprägt wie der von Ex-Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Unser Korrespondent Stefan Vetter sprach mit ihm über die aktuelle Rentenlage.

Die Rente für einen etwas besser verdienenden Arbeiter betrug 161 Mark im Jahr. Als Beitrag waren zwischen 14 und 30 Pfennig pro Woche fällig. Bei ihrer Gründung vor 125 Jahren nahm sich die gesetzliche Rentenversicherung noch bescheiden aus. Heute fließen jährlich 260 Milliarden Euro in die Rentenkasse. Trotzdem sind die Zukunftssorgen groß. Das dürfte heute nicht ausgeblendet bleiben, wenn die Rentenversicherung ihr Jubiläum feiert.

Der "Eiserne Kanzler " Otto von Bismarck fasste bereits Anfang der 1880er Jahre den Plan einer gesetzlichen Sozialversicherung. Infolge der Industrialisierung waren breite Arbeitermassen im Elend. Es gab zwar Vorläufer - bei den Bergarbeitern mit ihren Knappschaftskassen sogar seit dem Mittelalter. Doch die meisten Arbeiter waren bei Krankheit oder im Alter auf Almosen der Gemeinden angewiesen und wurden entrechtet. Bismarck wollte der immer bedrohlicheren sozialen Frage begegnen und eine weitere Radikalisierung der Arbeiter stoppen.

Aus "Furcht der herrschenden Klassen" vor dem Aufstieg der Sozialdemokratie, wie ein Mitarbeiter Bismarcks später notierte, empfahl der gewiefte Politiker Kaiser Wilhelm I., die für die damalige Welt einmalige Sozialgesetzgebung zu schaffen. 1881 kündigte Wilhelm in einer "Kaiserlichen Botschaft" entsprechende Beratungen an. Es vergingen Jahre. Kranken- und Unfallversicherung waren eingeführt, da wurde 1889 der Grundstein der Rentenversicherung verabschiedet, das "Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz". Es galt seit 1891.

Ab 16 herrschte Versicherungszwang für Arbeiter. Der Durchschnittsbeitragssatz betrug zwei Prozent des Lohns - heute sind es 18,9 Prozent. Besonders wichtig waren zunächst die Invalidenrenten. Altersrente bekam man erst mit 70 nach 30 Beitragsjahren. Heute gilt eine Altersgrenze, die seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre steigt. Die Lebenserwartung eines Mannes betrug damals aber im Schnitt nur 37 Jahre.

Alte Bilder lassen die oft schweren Bedingungen der Betroffenen erahnen - etwa bei der Rentenauszahlung in der Hamburger Hauptpost noch 1898. Männer am Stock oder in gebückter Haltung und Frauen mit Kopftüchern stehen dort Schlange. 1911 bekamen die Angestellten eine eigene Rentenversicherung.

Schwere Schläge musste die Rentenversicherung in der Weimarer Republik hinnehmen. Während der Inflation von 1921 bis 1923 verlor sie drei Milliarden Mark, 90 Prozent ihres Vermögens. Die Nationalsozialisten schafften die bestehende Selbstverwaltung der Rentenversicherung ab, zerschlugen die freien Gewerkschaften und drängten Regimegegner und Juden aus ihren Ämtern

Nach 1945 erholte sich die Versicherung in der Bundesrepublik. Erhöhungen sicherten den Älteren zumeist einen beschaulichen Lebensabend. So gewann Kanzler Konrad Adenauer (CDU ) 1957 eine "Rentenschlacht" gegen die Wirtschaft. Die Renten wurden an die Entwicklung der Löhne angepasst und dynamisiert - sie wurde zum Lohnersatz.

Derzeit steht die Rentenversicherung blendend da. Zwar belastet die abschlagsfreie Rente mit 63 und die erweiterte Mütterrente die Rentenkasse mit Milliarden. Der Beitragssatz sinkt dennoch 2015 um 0,2 Punkte, die Renten sollen im Sommer so erhöht werden, dass auch die Kaufkraft steigt. Doch die Babyboomer-Generation der zwischen 1950 und 1970 Geborenen, die heute die Sozialkassen als Beitragszahler stützen, verabschieden sich bis 2035 aus dem Erwerbsleben - der Beitrag steigt und es gibt immer weniger Sicherheit vor Altersarmut durch Rente. Die Zukunft der Rentenversicherung in heutiger Form ist unsicher. 22.6.1889: Das vom Reichstag verabschiedete "Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz" wird verkündet. Eingeführt wird eine Pflichtversicherung für Arbeiter und gering verdienende Angestellte.

1911: Eine Hinterbliebenenrente wird eingeführt. Die Angestellten bekommen eine eigene Rentenversicherung.

1947: In der sowjetischen Zone schafft die Militärverwaltung eine Einheitsversicherung.

1949: In Westdeutschland wird das alte Rentensystem wiederhergestellt.

1957: Mit der ersten im Bundestag beschlossenen Rentenreform wird der Weg freigemacht, die Renten als Lebensstandard sichernde Leistungen mit Lohnersatzfunktion fortzuentwickeln.

1972: Ein Rentenbeginn schon mit 63 Jahren wird ermöglicht.

1986: Unter CDU-Sozialminister Norbert Blüm wird die Anrechnung von Kindererziehungszeiten eingeführt.

1991: Die rentenrechtlichen Regelungen werden auf die neuen Länder übertragen. Die zentralen Berechnungsgrößen bleiben unterschiedlich. Sie sollen parallel zum wirtschaftlichen Aufholen angepasst werden.

2001: Die Formel zur Rentenanpassung wird verändert: Die Entwicklung der Renten bleibt fortan hinter der Lohnentwicklung zurück, das Rentenniveau sinkt langsam. Zugleich wird eine staatliche Förderung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge eingeführt, die "Riester-Rente".

2008: Beschlossen wird, die Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr anzuheben.

2014: Die Mütterrente und die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren werden beschlossen. Herr Blüm, haben Sie Ihren legendären Satz, der erstmals 1986 fiel, schon mal bereut?

Blüm: Nein. Die Geschichte beweist, dass die gesetzliche Rentenversicherung die sicherste Altersvorsorge unter allen konkurrierenden Modellen ist. Sie hat zwei Weltkriege überlebt und die Inflation . Und sie hat die deutsche Einheit gemeistert. Das hätte keine Privatversicherung geschafft.

Das Rentenniveau geht aber immer mehr zurück. Was hat das noch mit Sicherheit zu tun?

Blüm: Die Höhe der Rente ist Ausdruck dafür, welchen Beitrag wir zu zahlen bereit sind, um nach einer langen Arbeitsbiografie ein auskömmliches Leben im Alter zu sichern. Wenn man aber vier Prozent des Beitrages abzweigt, wie mit der unseligen Riester-Rentenreform geschehen, dann fehlt dieses Geld in der Rentenkasse. Und am Ende zahlen die Beitragszahler sogar mehr als nach der alten Regelung, weil die Riester-Beiträge nicht vom Arbeitgeber mitfinanziert werden.

Als die Rentenversicherung begründet wurde, sollte sie das soziale Elend der Arbeiterschaft lindern helfen. Auch heute ist wieder viel von Altersarmut die Rede. Bekümmert Sie das?

Blüm: Ja. Wenn das Rentenniveau weiter so sinkt wie in den letzen Jahren, dann kommt man in die Nähe der Sozialhilfe, was die Rentenversicherung nicht nur um ihren guten Ruf bringt, sondern auch um ihre soziale Sicherungsfunktion. Ein System, aus dem man mit Beiträgen nicht mehr bekommt als jemand, der ohne Arbeit war und auch keine Beiträge gezahlt hat, erledigt sich von selbst.

Auch Sie haben doch Reformen eingeleitet, die auf eine Senkung des Rentenniveaus abzielten.

Blüm: Das stimmt. Aber wir waren uns damals einig, dass das Rentenniveau nicht unter 64 Prozent sinken darf. Allein schon deshalb, um einen deutlichen Abstand zur Sozialhilfe zu garantieren. Bei den Reformen, die nach meiner Amtszeit kamen, wurde allerdings der Beitragssatz zur festen Größe. Er darf langfristig nicht über 22 Prozent liegen. Damit wurde jedoch das Rentenniveau zu Variablen. Das ist ein prinzipieller Unterschied.

Die jüngere Generation soll nicht über Gebühr belastet werden. Was ist daran so schlimm?

Blüm: Wahr ist, dass im Umlagesystem immer die Jüngeren für die Rente der Älteren aufkommen müssen. Und wenn es weniger Beitragszahler wegen der demografischen Entwicklung gibt, dann müssen sie eben auch mehr bezahlen.

Das ganze Interview lesen Sie unter www.saarbruecker-zeitung.de/berliner-buero

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