683 Tage unschuldig hinter Gittern

Der vollbärtige Mann mit tiefen Falten auf der Stirn kann wieder lachen. Norbert Kuß ist mit seinen 70 Jahren ein sportlicher Typ, der als früherer Langstreckenläufer Selbstdisziplin und Ausdauer bewiesen hat.

 Norbert Kuß hat seine Freiheit wieder und endlich wieder Zeit für Mischlingshündin „Kelly“. Fotos: Ruppenthal

Norbert Kuß hat seine Freiheit wieder und endlich wieder Zeit für Mischlingshündin „Kelly“. Fotos: Ruppenthal

Diese antrainierten Eigenschaften und insbesondere der stabile Rückhalt von Familie und Freunden haben ihm geholfen, einen fast unglaublichen Marathon vor den Schranken der Strafjustiz zu gewinnen. Nach mehr als zehn Jahren, in denen die Existenz der Familie aus dem Marpinger Ortsteil Alsweiler wiederholt auf der Kippe stand, hat der frühere technische Beamte des Heeresinstandsetzungswerkes in St. Wendel Gewissheit: Er wurde zu Unrecht verurteilt. Fast zwei Jahre saß er dafür im Gefängnis. Am 7. November fiel das erlösende Urteil. Das Schöffengericht am Amtsgericht Neunkirchen sprach den Familienvater vom Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen frei - aus "tatsächlichen Gründen", wie es Juristen trocken und neutral formulieren. Dieser Richterspruch ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Damit steht fest: Kuß ist ein Opfer der saarländischen Justiz. Was er und seine Frau Rita seit Januar 2003 erlebten, dokumentiert einen sicher einzigartigen Skandal.

Das Ehepaar Kuß hatte am 21. Juli 2001 die damals zwölfjährige Susi (Name geändert) als Pflegekind in ihre Familie aufgenommen, zu der auch ein Adoptiv- und ein Pflegesohn gehören. Das lernbehinderte Kind mit Heimerfahrung kam aus problematischen Verhältnissen, fiel als besonders aggressiv auf, wenn etwas nicht nach seinem Willen lief. Im Rückblick berichten die Eheleute von "sehr sexualisiertem und provokantem Verhalten". Fast täglich standen die Pflegeeltern mit Jugendamt, Psychiater und Beratern in Kontakt. Im Dezember 2002 eskalierte die Situation.

Susi war aus der Schule abgehauen. Der leibliche Vater hatte beantragt, dass sie wieder bei ihm wohnt. Nachdem das kräftige Mädchen der Pflegemutter Gewalt angedroht hatte, kam es zum Streit mit Norbert Kuß. In Gegenwart eines Handwerkers griff sie ihm in den Schritt. Er kündigte daraufhin an, dass sie am nächsten Tag die Familie verlassen müsse. An ihre Antwort erinnert sich Kuß genau: "Dann werde ich der Rita sagen, du hättest bei mir gefummelt." Kuß informierte seine Frau. Am 13. Dezember 2002 trennten sich die Wege von Pflegetochter und Pflegeeltern: "Das Eisen war uns wirklich zu heiß!"

Akribisch hat Rita Kuß seitdem die Chronologie der Ereignisse notiert. Sie kennt den Inhalt der Aktenberge fast auswendig. Am 22. Januar 2003 erstattete Susis leiblicher Vater in Begleitung seiner zwischenzeitlich 13-jährigen Tochter bei der Polizei Saarbrücken Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen Norbert Kuß. Die Kernvorwürfe: Der Ex-Pflegevater habe sie wiederholt im Intimbereich berührt, missbraucht. Kuß beteuerte seine Unschuld, geriet dennoch in die Mühlen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gutachterin und Gericht. Nur seine Familie, Freunde und Nachbarn, mit denen er offen darüber sprach, glaubten ihm.

Die Staatsanwältin erhob Anklage. Im Mai 2004 fiel nach drei Verhandlungstagen das Urteil: "Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt." Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer sogar dreieinhalb Jahre gefordert. Im Vorfeld des Prozesses hatte Kuß einen Deal abgelehnt. Für den Fall eines Geständnisses war ihm eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren in Aussicht gestellt worden. "Ich habe nichts gemacht. Deshalb konnte ich kein Geständnis ablegen." Susi sagte vor Gericht aus, wiederholte ihre Anschuldigungen. Eine Sachverständige des Homburger Institutes für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie stufte die Beschuldigungen mit "hoher Wahrscheinlichkeit" als glaubhaft ein. Eine Fehleinschätzung mit fatalen Konsequenzen.

Erste Hinweise auf Sexual- und frühere Missbrauchserfahrungen des Mädchens wurden im Prozess überhört oder ignoriert. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Das Urteil wurde rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche scheiterten, obwohl der Saarbrücker Strafverteidiger Jens Schmidt unter anderem auf ein "wasserdichtes Alibi" seines Mandanten für einen genannten Tatzeitpunkt (während eines Arztbesuches der Ehefrau) hinwies.

Kuß wurde von seinem Dienstherrn auf Grundlage des rechtskräftigen Urteils nach fast 46 Jahren zwangsweise aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Familie stand damit vor dem Ruin. "Wir hatten mitunter das Brot nicht mehr über Nacht daheim", erzählt seine Frau. Das Eigenheim in Alsweiler stand wiederholt vor der Zwangsversteigerung. Freunde und Bekannte halfen in der Not. Es kam aber noch schlimmer.

Norbert Kuß musste sich am 2. Januar 2006 in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt "Lerchesflur" zur Verbüßung seiner Haft melden. Hinter Gittern sprach sich wie ein Lauffeuer herum, dass er wegen Kindesmissbrauchs verurteilt war. Diese Häftlinge stehen in der Knasthierarchie ganz unten. Der Ex-Beamte berichtet von Drohungen und Erpressungsversuchen und schlaflosen Nächten. "Ich hatte Angst. Die durfte ich aber nicht zeigen. Es wusste keiner, wie schwach oder stark ich bin." Auch im Knast wurde ihm eine vorzeitige Entlassung signalisiert, wenn er ein Geständnis ablegen würde. Kuß lehnte ab, wurde zum Musterhäftling, wirkte freiwillig bei einer Begutachtung mit, beantworte selbst intimste Fragen. Zwei Mal im Monat durfte seine Frau ihn besuchen.

Kuß erhielt zudem viel aufmunternde Post aus seinem Heimatort, aber auch ernüchternde Schreiben. So wurde ihm im Knast die Zivilklage seiner Ex-Pflegetochter Susi zugestellt. Sie wollte 25 000 Euro Schmerzensgeld. Dass ausgerechnet diese Klage vor dem Landgericht die Wende bringen sollte, konnte der damals Inhaftierte nicht ahnen. Die Zivilrichter wiesen die Klage als unbegründet ab. Im Gegensatz zu ihren Kollegen von der Strafkammer waren sie nicht mit der "erforderlichen Gewissheit" davon überzeugt, dass Kuß das Mädchen missbraucht hatte: "Das erkennende Gericht vermag sich den Feststellungen des Strafurteils nicht anzuschließen." Klägerin Susi ging in Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG).

Während ihr Mann im Gefängnis immer wieder seine Unschuld beteuerte, schritt Rita Kuß gemeinsam mit Anwalt Schmidt zur Tat. Im Vorfeld eines dritten Wiederaufnahmegesuchs beauftragte sie einen promovierten Diplom-Psychologen mit einer Analyse der Expertise der Homburger Gerichtssachverständigen, die die Aussagen der Ex-Pflegetochter als glaubhaft eingestuft hatte. Der Privatgutachter listete aus seiner Sicht Dutzende handwerkliche und sachliche Fehler sowie "methodischer Mängel und Fehleinschätzungen" auf und meldete "Anlass zu Zweifeln an der Kompetenz der Sachverständigen" an.

Nach über 22 Monaten, nach genau 683 Tagen Haft kam Kuß Mitte November 2007 vorzeitig auf freien Fuß. Ab Juli 2009 verhandelte der OLG-Zivilsenat wegen der abgelehnten Schmerzensgeldforderung. Die Richter beschlossen, ein neues Glaubwürdigkeitsgutachten über Susis Aussagen einzuholen. Professor Eberhard Schulz, Direktor der Freiburger Uniklinik für Psychiatrie, wurde eingeschaltet. Er kam nach aufwendigen Untersuchungen und Gesprächen zu dem Fazit: Die Angaben Susis zu dem angeblichen Missbrauch durch Kuß müssen als "nicht erlebnisorientiert" angesehen werden und seien nicht glaubwürdig. Das der Verurteilung vor dem Landgericht zu Grunde liegende Gutachten habe "gravierende methodische Mängel".

Im Mai 2011 gewann Kuß mit Anwältin Daniela Lordt an seiner Seite den Zivilprozess vor dem OLG. Mit dem "Gutachten über das Gutachten" beantragte Verteidiger Schmidt das dritte Wiederaufnahmeverfahren in der Strafsache. Die Strafrichter am Landgericht lehnten dies erneut ab. Erst die sofortige Beschwerde beim OLG-Strafsenat hatte Erfolg. Die Wiederaufnahme des Falls Kuß wurde angeordnet. In der Begründung vom 27. August 2012 ist zu lesen, dass neue Tatsachen und Beweismittel geeignet scheinen, den Angeklagten freizusprechen. Fast sieben Monate benötigte die Bummel-Justiz bis zur nächsten Entscheidung. Das Landgericht erklärte sich nicht mehr für zuständig, weil ein Strafrahmen von drei Jahren in die Zuständigkeit des Amtsgerichtes falle. Das Verfahren wurde ans Saarbrücker Schöffengericht verwiesen. Wieder zogen Monate ins Land, bis dieses Gericht den Fall nach Neunkirchen, in dessen Bezirk sich die Tat abgespielt haben sollte, abgab.

Dort fiel vor drei Wochen der Freispruch - mehr als zehn Jahre nach der Strafanzeige. Anwalt Schmidt nennt die Länge des Verfahrens "unerträglich" und hält fest: "Der Fall ist deshalb so schiefgelaufen, weil die Begutachtung durch die Gerichtssachverständige schwerste Mängel aufwies." Susi, die als Nebenklägerin vor Gericht vertreten war, machte keine Aussage mehr. "Sie konnte mir nicht in die Augen schauen", sagt Kuß, dem jetzt Entschädigung für die erlittene Haft zusteht, etwa 20 Euro pro Tag.

Zudem will er Schadensersatz bei der Justizkasse geltend machen und wieder zurück in das Beamtenverhältnis. Gemeinsam mit seiner Frau sagt er: "Die Justiz hat uns fast ruiniert. Die verlorenen zehn Jahre unseres Lebens kann uns niemand ersetzen."

 Die Akte Kuß ist noch nicht geschlossen: Der 70-Jährige will von der Justiz Schadensersatz.

Die Akte Kuß ist noch nicht geschlossen: Der 70-Jährige will von der Justiz Schadensersatz.

Zum Thema:

HintergrundAls "wirklich tragischen Fall" stuft Bernd Weber, Sprecher des Justizministeriums, den Prozess-Marathon gegen Norbert Kuß ein. Er bestätigte, dass seit Jahren die Originalakten in diesem Fall spurlos verschwunden sind. Aus Unterlagen des Verteidigers und des Betroffenen wurde die Akte für das Wiederaufnahmeverfahren rekonstruiert. Eine SZ-Anfrage, welche Konsequenzen aus dieser Schlamperei gezogen wurden und wer dafür verantwortlich ist, ist unbeantwortet. Weber kündigte für nächste Woche eine Stellungnahme des Ministeriums an. mju

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