Das Bochumer Landgericht entschied am Montag zudem, dass der ehemalige Spitzenmanager bis Jahresende eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen muss. Das rechtskräftige Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe plädiert.
Zumwinkel hatte gestanden, Teile seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung deponiert und damit dem Finanzamt verborgen zu haben. Laut Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel wurden inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren nachgezahlt. Darin enthalten sind offensichtlich auch Steuern, deren Hinterziehung wegen Verjährung strafrechtlich keine Rolle mehr spielt. Angeklagt war nur die Hinterziehung von exakt 967 815,96 Euro an Steuern und Solidaritätszuschlägen.
Der Vorsitzende der 12. Strafkammer, Wolfgang Mittrup, sagte in der Urteilsbegründung, Zumwinkel sei bei seiner Steuerhinterziehung «akribisch, dauerhaft und mit krimineller Energie» vorgegangen. Er habe «seine Vorbildfunktion nicht erfüllt». Insofern sei seine eigentlich beeindruckende Lebensleistung deutlich geschmälert. Es sei unverständlich, dass sich vermögende Menschen wie Zumwinkel zu solchen Straftaten hinreißen ließen. «Allein mit dem Streben nach immer mehr Reichtum ist das wohl nicht erklärbar.»
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Zugunsten Zumwinkels würdigte das Gericht vor allem sein umfassendes Geständnis und seine Bereitschaft zur Kooperation bei den Ermittlungen. Auch Oberstaatsanwalt Gabriel sprach in diesem Zusammenhang von Pluspunkten für den Angeklagten. Er äußerte aber auch Unverständnis. «Selbst wenn er die Steuern gezahlt hätte, hätte ihn jeder vernunftbegabte Mensch immer noch als reich bezeichnet», hieß es in dem Plädoyer.
Verteidiger Hanns Feigen stellte vor allem auf die Lebensleistung des 65-Jährigen ab: «Mein Mandant hat sich um dieses Land in hohem Maße verdient gemacht. Daran kann auch das heutige Strafverfahren nichts ändern.»
Zumwinkel hatte seine Stiftung bereits 1986 unter dem Namen «Devotion Family Foundation» gegründet. Alleiniger Begünstigter war er selbst. Um nicht aufzufallen, hatte der einstige Spitzenmanager eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Bei Fahrten nach Liechtenstein durfte ihn sein Fahrer nur bis zur Landesgrenze chauffieren. Wollten die als Stiftungsräte eingesetzten Personen ihn kontaktieren, durften sie am Telefon keine Namen nennen und mussten sich mit einem Codewort ausweisen. Zum Ende des Jahres 2006 betrug das Vermögen der Stiftung mehr als 11,8 Millionen Euro.
Zumwinkel äußerte sich nach dem Urteil im Bonner «General- Anzeiger» (Dienstag) kritisch zu dem Verfahren gegen ihn. «Es wurde gegen mehrere Gesetze verstoßen.» Sein Vertrauen in den Rechtsstaat habe gelitten. Er beklagte, dass der Termin und die Tatsache der Durchsuchung seines Privathauses öffentlich bekanntgeworden seien. Zudem sei es verboten, Akten mit Steuerdaten oder persönliche Eindrücke aus der Durchsuchung weiterzugeben. «Der Verrat von Informationen kam von Seiten der Behörden», sagte Zumwinkel. «Aus diesen Gesetzesbrüchen ist dann die mediale Hinrichtung geworden.»
Die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit in rund 400 weiteren Fällen im Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre. Die Daten waren einer Liechtensteiner Bank gestohlen und später an den Bundesnachrichtendienst verkauft worden. Die 12. Strafkammer hat eigenen Angaben zufolge «keinen Zweifel daran, dass die auf diese Weise erlangten Daten trotzdem in einem Strafprozess verwertet werden dürfen». Zumwinkel, der am 14. Februar 2008 in seiner Kölner Villa vorübergehend festgenommen worden war, hatte bewusst darauf verzichtet, diese Frage im Prozess klären zu lassen. Er hatte die Steuerhinterziehung gestanden und dabei erklärt: «Das war der größte Fehler meines Lebens, und zu diesem Fehler stehe ich.»




































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