Vorerst weiter kein Spenderherz für zweijährigen Jungen

Gießen · Die Eltern eines schwer herzkranken Jungen sind vor dem Landgericht Gießen mit dem Versuch gescheitert, ihren Sohn auf die Warteliste für eine Herztransplantation setzen zu lassen. Das Gericht lehnte gestern im Fall des zweijährigen Muhammet Eren D. den Erlass einer einstweilige Verfügung ab.

Das Universitätsklinikum Gießen hatte es wegen der Folgen eines irreversiblen Hirnschadens abgelehnt, den für eine Operation aus der Türkei nach Deutschland gebrachten Jungen auf die Transplantationsliste für ein neues Herz zu setzen. Das Landgericht Gießen entschied nun, dass die Ablehnung den geltenden Regeln des Transplantationsgesetzes entspreche. Das Hindernis für eine Organtransplantation stelle nicht die Hirnschädigung an sich dar, sondern die hieraus resultierenden erhöhten Operationsrisiken, erklärte das Gericht. Es sei keine Diskrimierung wegen der Behinderung des Jungen gegeben.

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