Gericht muss Streit um Straßenstrich entscheiden

Dortmund · Schlüpfriges Thema vor Gericht: Das Verbot des Straßenstrichs in Dortmund steht heute erneut auf dem Prüfstand der Justiz. Eine Prostituierte hatte gegen das Verbot der Stadt geklagt.

Vier Jahre herrschte angespannte Ruhe um den Dortmunder Straßenstrich . Jetzt kocht das schlüpfrige Thema wieder hoch. Das Oberverwaltungsgericht in Münster will heute entscheiden, ob Prostituierte in Dortmund auf der Straße anschaffen dürfen. Vor allem geht es darum, ob der alte Straßenstrich in der Ravensberger Straße in der Nordstadt wieder geöffnet werden muss.

Damals hatte der massenhafte Zuzug von neuen EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien das Revier geradezu explodieren lassen. Hunderte Frauen wollten schnelles Geld auf der Straße machen. In der Nordstadt waren aufreizend leicht bekleidete Frauen auf ihrem Weg zur Arbeit kein seltener Anblick auch für Kinder. Als sich die Zahl der Prostituierten verdoppelte und verdreifachte, zog die Verwaltung 2011 die Bremse. Dortmund verbot die Straßenprostitution auf dem gesamten Stadtgebiet. Eine Task Force durchstreift bis heute die Nordstadt.

In anderen Großstädten kocht das Thema eher auf kleiner Flamme. In München dürfen Prostituierte an neun Orten auf der Straße anbahnen. Ein Problem sei das nicht, heißt es. Dazu gibt es meist besondere Zeiten. Zum Vollzug geht es ins Hotel, nach Hause oder dahin, wo es einfach nicht auffällt. In Berlin ist der Straßenstrich wie in der Kurfürstenstraße, der Oranienburger Straße oder neuerdings an der B 2 geduldet. Die Stadt verzichtet auch auf eine Sperrgebietsverordnung. Probleme bereitet das den Stadtvätern nicht.

In Saarbrücken dagegen ist Straßenprostitution nur auf drei Abschnitten im Deutschmühlental, in der Burbacher Hochstraße und an der Dudweiler Landstraße zulässig. Im eher freizügigen Hamburg mit der Reeperbahn hat die Stadt im zum Sperrgebiet gehörenden St. Georg zu drastischen Maßnahmen gegriffen und droht Freiern bei Kontaktaufnahme 5000 Euro Strafe an.

Mit dem Totalverbot des Straßenstrichs in Dortmund hatte Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD ) allerdings die Rechnung ohne die Prostituierte Dany gemacht. Sie klagte am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ihren Arbeitsplatz ein und bekam vor zwei Jahren teilweise Recht. Der Strich in der Ravensberger Straße und Umgebung blieb zwar geschlossen. Und auch im weiten Innenstadtbereich dürfen die Frauen nicht öffentlich mit ihrer Gunst werben. Aber für die Außenbereiche der Stadt hoben die Richter das Straßenverbot auf. Sie gaben den Hinweis, die Stadt solle einen neuen Straßenstrich in den Vororten suchen. Dann könne der Rest der Stadt möglicherweise zum Sperrgebiet erklärt werden. Dortmund will jedoch in der Berufung auf ganzer Linie gewinnen.

Das Verbot hat sich indes schon bemerkbar gemacht. Reihenweise zogen die Prostituierten aus Südosteuropa in andere Städte wie Duisburg ab. Auf den Dortmunder Nordstadt-Straßen sind aber immer noch 20 bis 30 hartnäckige Frauen unterwegs.

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