Abtreibungsgegner darf vor Arztpraxen demonstrieren

Straßburg · Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat der Klage des deutschen Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen stattgegeben. Die Urteile mehrerer deutscher Gerichte, die Annens provokante Flugblattaktionen vor einer gynäkologischen Praxis verboten hatten, verletzten das Recht auf Meinungsfreiheit, befanden die Straßburger Richter.

Auch stehe Annen das Recht zu, auf seiner Seite, eine Liste mit Ärzten zu veröffentlichten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Annen kämpft seit Jahren gegen Mediziner, die Abtreibungen vornehmen.

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