Karlsruhe verwirft Revision von Waffen-Lobbyist Schreiber

Karlsruhe · Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) habe die Revision als unbegründet verworfen, teilte das Gericht gestern in Karlsruhe mit.

(Az. 1 StR 602/14)

Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt. 2011 hob der BGH das Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung nach Augsburg zurück. In der Neuauflage verurteilte die bayerische Justiz den heute 81-Jährigen im November 2013 dann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp zehn Millionen Euro. Dagegen hatten Schreiber und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

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