Kohl darf Interview-Tonbänder voraussichtlich behalten

Köln · Altkanzler Helmut Kohl kann 135 Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben voraussichtlich behalten. Das Oberlandesgericht Köln sprach am Freitag zwar noch kein Urteil im Streit über die Bänder, auf denen Kohl mit seinem langjährigen Biografen Heribert Schwan über sein Leben spricht.

Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte stellte aber klar, dass der Co-Autor von Kohls Memoiren wohl keine Aussicht auf Erfolg haben werde mit seinem Versuch, die Tonbänder wieder zu bekommen. Kohl und Schwan hatten vor der Vollendung des letzten Bandes Streit bekommen, nachdem Schwan ein Buch über Kohls erste Frau Hannelore geschrieben hatte.

Das Gericht will seine Entscheidung am 1. August verkünden. Der Richter kritisierte deutlich, dass Kohl und seine Frau Maike Kohl-Richter die Archivschätze in ihrem Privathaus lagern: "Diese Tonbänder sollten nicht in irgendwelchen Privatkellern liegen." Er regte an, das Material als wichtige historische Quelle zum Beispiel der Konrad-Adenauer-Stiftung zu überlassen.

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