Juristen gegen Strafrabatt für religiös motivierte Täter

Hannover · Der 70. Deutsche Juristentag sieht wenig Grund dafür, die kulturelle und religiöse Prägung von Straftätern künftig stärker und auch strafmildernd zu berücksichtigen. Ausnahmen könnten allenfalls bei Tätern gemacht werden, die sich in schweren Konflikten zwischen ihrer Religion und dem hiesigen Recht befänden, hieß es gestern in der vorläufigen Beschlussvorlage.

Sogenannte "Scharia-Gerichte", bei denen Muslime Konflikte durch Friedensrichter beilegen, hält der Juristentag als Ergänzung der förmlichen Justiz für unbedenklich. Sie sollten aber nicht als Paralleljustiz das staatliche Justizsystem ersetzen, hieß es in dem vorläufigen Papier in Hannover .

Einer stärkeren Rücksichtnahme auf religiöse Motive erteilte auch Verfassungsrichter Wilhelm Schluckebier eine Absage. Bei Fällen von Blutrache oder sogenannten Ehrenmorden könnten die Täter sich nicht auf vermeintlich religiöse Regeln berufen.

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