EU-Richter dämpfen Hoffnungen deutscher Beamter im Sold-Streit

Berlin · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Hoffnungen deutscher Beamter auf Gehaltsnachzahlungen wegen Altersdiskriminierung gedämpft. Die Richter entschieden gestern weitgehend zu Ungunsten von Beamten des Bundes und des Landes Berlin.

Der EuGH hatte sich mit Klagen von insgesamt acht deutschen Staatsdienern befasst. Sie hatten sich über eine - mittlerweile abgeschaffte - deutsche Regelung beschwert, laut der die Besoldung eines Beamten von seinem Lebensalter abhing. Seit 2009 gilt auf Bundesebene eine neue Fassung des Gesetzes, das eine Besoldung nach Dienstjahren und Leistungen vorsieht. Der EuGH bestätigte zwar, dass es unzulässig sei, die Besoldung vom Lebensalter abhängig zu m achen. Das Unionsrecht schreibe aber auch nicht vor, den ehemals diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zu zahlen, so die Richter.

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