Verständigung im Streit um Kirchenasyl

Berlin · Mit seiner Kritik am Kirchenasyl hat Innenminister de Maizière viel Staub aufgewirbelt. Jetzt haben die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Streit vorerst beigelegt. Die Einigung gilt bis zum Herbst.

Die christlichen Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben sich auf den künftigen Umgang mit dem Kirchenasyl verständigt. Beide Seiten einigten sich unter anderem darauf, dass die Tradition des Kirchenasyls an sich nicht in Frage gestellt wird, wie das Bundesinnenministerium gestern mitteilte. Die Kirchen erkennen demnach ihrerseits an, dass das Kirchenasyl kein eigenständiges, neben dem Rechtsstaat stehendes Institut ist. Die Einigung sieht laut Bundesinnenministerium zudem vor, dass die Gewährung von Kirchenasyl nur in Einzelfällen als "Ultima Ratio" in Betracht kommt. In solchen Fällen soll es demnach so frühzeitig wie möglich eine Einzelfallprüfung geben, für die Kirche und Bundesamt zentrale Ansprechpartner benennen. Dieses Verfahren soll zunächst bis zum Herbst erprobt werden.

Zu dieser Einigung kam es bereits am Dienstag in einem Spitzengespräch zwischen Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche und dem BAMF-Präsidenten Manfred Schmidt . Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU ) zeigte sich zufrieden mit der Vereinbarung. "Ich begrüße es sehr, dass die Kirchen sich deutlich zum Geltungsvorrang staatlichen Rechts bekennen", erklärte der Minister. Sie hätten zudem klar gemacht, dass das bloße Anstehen einer Überstellung in einen anderen EU-Staat keinen ausreichenden Anlass für die Gewährung von Kirchenasyl biete. Der Minister hob zugleich hervor: "Gegen die Tradition der Gewährung von Kirchenasyl in besonders gelagerten Härtefällen als Ultima Ratio habe und hatte ich nichts einzuwenden." De Maizière hatte die Debatte über das Kirchenasyl selbst maßgeblich ausgelöst. In einem Interview warf er den Kirchen vor, sich mit dem Kirchenasyl über geltendes Recht zu stellen. Dabei hatte er auch einen Vergleich zu einer Paralleljustiz durch islamisches Scharia-Recht gezogen. Diesen Vergleich nahm er später zurück.

Beim Kirchenasyl nehmen Kirchengemeinden Asylbewerber, denen die Abschiebung droht, für einen begrenzten Zeitraum in ihren Gebäuden auf. Dadurch soll Zeit für eine Wiederaufnahme oder Überprüfung des Asylantrags gewonnen werden. Die Zahl der Kirchenasyle war zuletzt deutlich gestiegen. Allerdings sind es insgesamt weiterhin sehr wenige Fälle. Derzeit haben die Gemeinden nach Angaben der Kirchen 226 Kirchenasyle gewährt. > siehe

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