Maas droht korrupten Ärzten mit Haft

Berlin · Korruption im Gesundheitswesen soll künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD ). Dieser sehe die Einführung des neuen Straftatbestandes der "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" vor.

Das Verbot betreffe nicht nur Mediziner, sondern alle Heilberufe, also auch Psychotherapeuten oder Apotheker. Hintergrund des Vorhabens ist eine Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor gut zwei Jahren feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-, nicht aber das Strafrecht. Unter Schwarz-Gelb war ein erster Vorstoß für eine Neuregelung gescheitert.

Seit langem beklagen Experten den Einfluss etwa von Pharmafirmen in den deutschen Arztpraxen. Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtige den Wettbewerb, verteuere medizinische Leistungen und untergrabe das Vertrauen von Patienten, schreibt dazu das Justizministerium in seinem Entwurf. Nach Ansicht der Kritiker sind es nicht immer medizinische Gründe, warum einem Patienten ein bestimmtes Medikament verordnet wird. Die strafrechtliche Bekämpfung solcher Fälle scheitert bislang jedoch an der Gesetzeslücke.

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