Großer Aufwand – geringer Nutzen

Stuttgart · Protokolle, die ein Gespräch über Anlagen dokumentieren, fallen oft sehr knapp aus. Kunden sollten deshalb nicht blind auf ihren Anbieter vertrauen – bei Rechtsstreitigkeiten kann ein Protokoll nämlich sehr wichtig werden.

Seit 2010 müssen Gespräche zwischen dem Anlageberater in der Bank und dem Kunden dokumentiert werden. Details wie Risikoneigung, Höhe der monatlichen Ein- und Ausgaben sowie Anlageziele werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten. "Anhand dieser Protokolle sollen Verbraucher nachvollziehen können, warum eine bestimmte Anlageempfehlung ausgesprochen wurde", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "In der Praxis kann kaum ein Kunde damit etwas anfangen."

Die Angaben, die in den Protokollen zu finden sind, seien häufig dürftig. "Sie entsprechen bestenfalls dem, was der Gesetzgeber verlangt, und das ist zu wenig", kritisiert der Finanzexperte. Wenn ein Anleger beispielsweise bereits Wertpapiere oder Kredite hat, stehe das zwar in dem Protokoll. Doch wie riskant die Wertpapiere sind oder ob man die Kredite kündigen und abzahlen kann, werde nicht aufgeführt. Aus Sicht von Nauhauser sollte das Protokoll vielmehr ein umfassendes Gutachten sein: "Im Grunde müsste ähnlich wie bei einer ärztlichen Diagnose eine umfassende Bestandsaufnahme gemacht werden, die dann zu einer Empfehlung führt", sagt Nauhauser. Verbraucher sollten es deshalb nicht ihrer Bank überlassen, das Gespräch zu protokollieren. "Machen Sie sich während des Gesprächs Notizen", empfiehlt Nauhauser. Eine andere Möglichkeit: eine Vertrauensperson mitnehmen und die Notizen dieser Person überlassen.

Das Protokoll der Anbieter sollten Anleger generell kritisch sehen. Oft seien die Angaben nicht vollständig und entsprächen auch nicht dem Beratungsverlauf, erklärt Nauhauser. Fehlende Angaben, Textbausteine, die den Berater von der Haftung befreien oder unverständliche Formulierungen sollten Verbraucher nicht hinnehmen. Ein wichtiger Hinweis: Beratungsprotokolle müssen laut Gesetzgeber nur vom Berater unterschrieben werden, so Nauhauser. Da die Protokolle in einem Rechtsstreit großes Gewicht bekommen können, sollten Kunden sich unbedingt gegen Fehler zur Wehr setzen.

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