Gericht deckelt Kampfhundesteuer

Leipzig · Kommunen dürfen für Kampfhunde höhere Steuern erheben als für andere Hunde. Aber wie hoch darf der Betrag sein? 2000 Euro pro Jahr seien jedenfalls zu viel, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Kommunen dürfen für Kampfhunde keine beliebig hohen Steuern erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es sei zwar rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für andere Hunde. Aber die Kampfhundesteuer dürfe keine "erdrosselnde Wirkung" entfalten. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt.

Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaars aus dem oberbayerischen Bad Kohlgrub im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Die Gemeinde hatte für dessen Rottweilerhündin 2000 Euro pro Jahr verlangt - zu viel, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht urteilte (Az: BVerwG 9 C 8.13). Besitzer Wolfgang Seidelmann (66) und seine Frau hatten den Rottweiler Mona 2011 aus einem Tierheim geholt. Das Tier bestand einen Wesenstest und wurde als ungefährlich eingestuft. Doch wenig später schickte die Gemeinde Bad Kohlgrub einen Bescheid. Mona sei ein Kampfhund der Kategorie 2 und deswegen würden 2000 Euro pro Jahr fällig. Ein "normaler" Hund kostet einen Halter in Bad Kohlgrub im Jahr 75 Euro. "2000 Euro waren einfach zu viel für uns", sagte Seidelmann.

Der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier, sagte, es sei zulässig, dass die Gemeinden über erhöhte Kampfhundesteuern die Haltung bestimmter Rassen zurückdrängen wollten. Doch die Absicht, die Zahl der Kampfhunde zu begrenzen, dürfe nicht zu so hohen Steuern führen, dass kein vernünftiger Mensch mehr einen solchen Hund halten wolle. "In diesem Fall überschreitet die Gemeinde ihre steuerrechtliche Kompetenz", erläuterte der Vorsitzende Richter, weil die hohe Steuer einem Verbot der fraglichen Hunderassen gleich käme.

Nachdem der Steuerbescheid eingetroffen war, hatten die Seidelmanns den Rottweiler ans Tierheim zurückgegeben. "Wir nehmen den Hund jetzt trotzdem manchmal noch", sagte Wolfgang Seidelmann. Wenn Bad Kohlgrub seine Hundesteuersatzung ändere, wollten sie Mona wieder ganz zu sich holen. Er sei bereit, für die Haltung des Kampfhundes 800 Euro zu zahlen, sagte Seidelmann, mehr nicht.

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