Was man im Bildungsurlaub lernen darf

Berlin · Gibt es Extra-Urlaub zum Englischlernen? In der Regel schon. In den meisten Bundesländern haben Berufstätige ein Anrecht auf Bildungsurlaub. Die Palette der möglichen Weiterbildungsthemen ist breit gefächert.

 Etwa jeder siebte Berufstätige in Deutschland bildet sich regelmäßig fort. Die Weiterbildung darf auch allein der Persönlichkeitsentwicklung des Arbeitnehmers dienen. Foto: Fotolia

Etwa jeder siebte Berufstätige in Deutschland bildet sich regelmäßig fort. Die Weiterbildung darf auch allein der Persönlichkeitsentwicklung des Arbeitnehmers dienen. Foto: Fotolia

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Berufstätige haben in den meisten Bundesländern das Recht auf eine Extraportion Urlaub, um sich weiterzubilden. Und das bei vollem Lohn. Die Palette beim Bildungsurlaub ist breit: Rhetorik, Business-Englisch, aber auch Yoga oder politische Themen gehören zu den anerkannten Angeboten.

Viele scheinen aber gar nichts von ihrem Recht zu wissen. Und andere trauen sich aus Angst vor Ärger mit dem Arbeitgeber nicht, es in Anspruch zu nehmen. Denn der reagiert womöglich komisch, wenn jemand freigestellt werden will für eine Sprachreise. Dabei ist Weiterbildung wichtig, um im Beruf am Ball bleiben zu können. Arbeitnehmer müssen dafür aber nicht unbedingt ihren normalen Urlaub opfern.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub ?

Das hängt vom Bundesland ab, in dem man arbeitet. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums (BMBF) gibt es Regelungen zum Bildungsurlaub aktuell in 14 von 16 Ländern. Seit 1. Juli gehört Baden-Württemberg dazu, Thüringen hat ein Gesetz beschlossen, dass zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Nur Bayern und Sachsen sind außen vor.

Teilweise gilt der Anspruch auch für Azubis. Bedingung ist oft eine Mindestgröße des Betriebs und eine Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses. Im Saarland müssen Beschäftigte mindestens seit zwölf Monaten im Betrieb sein, in Nordrhein-Westfalen sind es sechs Monate.

Wie viele freie Tage stehen einem für Bildungsurlaub zu?

In der Regel sind es laut BMBF fünf Tage pro Jahr. In manchen Ländern wie Berlin lassen sich auch alle zwei Jahre zehn Tage am Stück nehmen. Im Saarland sind es sechs Tage, allerdings gilt hier die Sonderregel, dass Arbeitnehmer für die Hälfte des Bildungsurlaubs ihre Freizeit opfern müssen. Sie werden also höchstens drei Tage bezahlt freigestellt.

Welche Arten von Fortbildungskursen gibt es?

Bildungsurlaub dient nicht nur der beruflichen Bildung. Arbeitnehmer können die Zeit auch nutzen, um Spanisch zu lernen oder sich mit politischen Themen wie der EU zu befassen, erklärt Christina Engel von der Stiftung Warentest . Sie hat einen Leitfaden zu Weiterbildungen geschrieben. Entscheidend ist aber immer die Anerkennung eines Kurses als Bildungsurlaub . Die Bedingungen dafür regelt jedes Land selbst, erläutert Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Und wie sieht es mit Sprachreisen aus?

Auch Sprachreisen kämen prinzipiell infrage, erklärt Engel. Berufstätige müssen auf die Details in den Landesgesetzen achten. Im saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz steht: "Die Weiterbildung dient der Aneignung und Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die eine aktive Teilhabe und Mitgestaltung in der Gesellschaft fördern können."

Welche Fristen gibt es für den Antrag?

Beschäftigte müssen den Bildungsurlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen. In den meisten Ländern gilt dem DGB zufolge eine Frist von sechs Wochen vor Beginn - auch im Saarland -, in einigen sind es auch vier oder acht Wochen.

Kann der Chef Nein sagen?

Ja. Zum einen aus dringenden betrieblichen Gründen, erklärt Gisbert Seidemann, Arbeitsrechtler aus Berlin . Hier gilt dasselbe wie beim normalen Urlaub: Haben im gewünschten Zeitraum schon zu viele Kollegen frei, darf der Chef den Bildungsurlaub ablehnen. "Das gilt auch, wenn bei einem Großauftrag die Hütte brennt." In dem Fall muss der Chef den Bildungsurlaub aber zu einem anderen Zeitpunkt gewähren, erklärt DGB-Juristin Böning. Arbeitnehmer können dann verlangen, dass der Anspruch ins nächste Jahr übertragen wird.

Kann der Chef den gewünschten Kurs ablehnen?

Unter Umständen schon. So könne der Chef infrage stellen, ob etwa ein Sprachkurs für eine Krankenschwester als Bildungsurlaub anzusehen ist, sagt Seidemann, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist. Es sei für den Arbeitgeber aber sehr schwer, damit durchzukommen, wenn der Kurs im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Mitunter versuche der Chef darauf zu pochen, dass eine berufliche Weiterbildung einen Mindestnutzen für den Arbeitgeber haben muss. Das lässt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ableiten (Az.: 9 AZR 381/98).

Ganz so einfach ist die Sache aber nicht. Denn ein Schwerpunkt des Bildungsurlaubs liege auch auf politischer Bildung, die in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung des Arbeitnehmers dient. Ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber sei daher in diesem Zusammenhang nicht notwendig, erklärt Seidemann.

Bei beruflichen Weiterbildungen kommt es darauf an, dass der Arbeitgeber ein "Mindestmaß an greifbarem Vorteil" habe, ergänzt Böning. Allzu enge Grenzen darf er dabei aber nicht setzen. Will ein Bankangestellter etwa Französisch lernen, könne das durchaus einen Nutzen für den Arbeitgeber beinhalten. Ein Bäcker hätte hierbei eher schlechte Karten.

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitnehmer . Er kann vom Arbeitgeber nur die Fortzahlung des Lohns verlangen. Berufstätige sollten daher ausloten, ob etwa eine Bildungsprämie oder Förderprogramme der Bundesländer für sie infrage kommen.

saarland.de/8793.htm

praktisch-unschlagbar.de/

iwwb.de

foerderdatenbank.de

bildungsurlaub-machen.de

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Hintergrund51 Prozent der Beschäftigten in Deutschland haben sich im vergangenen Jahr weitergebildet, besagt eine Studie im Auftrag des Bundesbildungsministeriums. Allerdings ist der Begriff Weiterbildung hier weit gefasst. Er meint zum Beispiel auch das selbstständige Studieren von Büchern und Fachzeitschriften. Von Mitte Mai bis Mitte Juli 2014 wurden 3100 Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren befragt. Versteht man Weiterbildung im engeren Sinn, liegt der Wert niedriger. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass sich 13,5 Prozent der Deutschen, also jeder Siebte, ab 25 Jahren mindestens einmal im Jahr fortbildet. Ausgewertet wurden Zahlen des Mikrozensus von 2007 bis 2012, bei dem jährlich rund 800 000 Deutsche befragt wurden. dpa

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