Internet-Gigant Google lernt zu vergessen

San Francisco · Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014 muss Google auf Antrag Suchergebnisse löschen. Seit dem vergangenen Jahr sind knapp 350 000 Löschanträge aus Europa eingegangen.

Seit einem Jahr muss der Internetkonzern Google in Europa auf Antrag Betroffener, Links in seinen Trefferlisten löschen, wenn die auf Texte verweisen, die die Privatrechte dieser Personen verletzen. In Deutschland hat das Unternehmen nach Frankreich die meisten Anträge erhalten. Ausschlaggebend für die massenhafte Löschung von Suchergebnissen war ein Urteil zum "Recht auf Vergessen" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2014. Insgesamt rund 60 000 Ersuchen aus Deutschland gingen seit der Urteilsverkündung Google ein, erklärte der Suchmaschinenriese. Insgesamt habe Google seit dem Urteil knapp 350 000 Löschanträge in Europa erhalten und 1,23 Millionen Internetadressen überprüft. In 42 Prozent der Fälle sei das Suchergebnis gelöscht worden, teilte der Konzern mit.

Vor allem wollten Nutzer den Angaben zufolge Querverbindungen zu ihren Profilen im sozialen Netzwerk Facebook aus der Google-Suche löschen lassen.

Laut dem Urteil des EuGH müssen Suchmaschinenbetreiber jeden Antrageiner Einzelperson prüfen. Sie dürfen in ihren Trefferlisten Suchergebnisse nur dann weiterhin anzeigen, wenn ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht. In jedem der einzelnen Anträge wiege Google so die "Datenschutzrechte der Einzelperson gegen das öffentliche Interesse an den Informationen ab", erklärte das Unternehmen. Als Beispiel für einen erfolgreichen Löschantrag in Deutschland gab Google den Fall einer Lehrerin an, die vor mehr als zehn Jahren wegen eines "geringfügigen Vergehens" verurteilt worden sei. Der Konzern löschte einen Link auf einen Artikel zu diesem Urteil. Dem Antrag eines wegen Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilten Priesters aus Frankreich gab Google dagegen nicht statt. Der Priester hatte den Internetkonzern demnach gebeten, alle Links zu Artikeln zu löschen, in denen über das Urteil und seinen Ausschluss aus der Kirche berichtet wurde.

Grundsätzlich kann jeder Nutzer einen Antrag auf Löschung stellen. Google stellt hierzu eigens Webformulare auf seiner Homepage zur Verfügung, welche mit "Google Löschantrag" in der Suchleiste zu finden sind. Bei einer Entscheidung gegen die Löschung eines Inhalts erhält der Absender in einer Email eine kurze Erklärung von Google . Ist der Nutzer hiermit nicht einverstanden, kann er sich an eine lokale Datenschutzbehörde wenden.

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