Flatrate ist oft Mogelpackung

Berlin · Bei Flatrate-Tarifen fürs mobile Surfen auf Smartphones wird häufig die Geschwindigkeit gedrosselt, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht ist. Das ist nach Ansicht der Verbrauchschutzminister der Länder Abzocke. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz sieht das jedoch anders.

Wo Flatrate draufsteht, ist nicht immer eine Flatrate drin. Kürzlich warnten die Verbraucherschutzminister der Bundesländer vor "Betrug" bei Handy-Flatrates, dem vermeintlich unbegrenzten Telefonieren, Simsen oder Surfen, mit dem die Anbieter werben. Der Bund, so die einhellige Forderung, müsse eine rechtliche Klarstellung im Interesse der Kunden prüfen. Das ist geschehen. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich das Ministerium von Heiko Maas (SPD ) dagegen entschieden, Handy-Nutzer besser vor Abzocke zu schützen. Diese Haltung sorgt bei den Ländern für Ärger und Unverständnis.

Im Mai hatten die Länder auf der Verbraucherministerkonferenz vom Bund mehr Transparenz bei den Mobilfunkangeboten eingefordert. So dürfe es künftig nur dann erlaubt sein, Handyverträge als Flatrate anzubieten, wenn auch bei intensiver Nutzung keine zusätzlichen Kosten entstünden oder die Verträge keine Leistungsbegrenzung beinhalteten. Vielfach ist nämlich das Gegenteil der Fall. Dann wird plötzlich die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt, weil eine bestimmte Datenmenge verbraucht ist, oder der Verbraucher zahlt für jede SMS extra. "Eine Flatrate ist aus unserer Sicht aber ein Angebot mit einem Pauschalpreis, bei dem es keine Nutzungseinschränkungen geben darf", so der Vorsitzende der Konferenz, Niedersachsens Ressortchef Christian Meyer (Grüne), zu unserer Zeitung. Deshalb habe man den Bund dazu aufgefordert, in dieser Angelegenheit für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Doch Minister Maas will dem nicht nachkommen. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung des Begriffs Flatrate bestehe aus Sicht des Ministeriums nicht, so ein Sprecher auf Nachfrage. Bereits nach der geltenden Rechtslage dürften Unternehmen die Verbraucher "durch die Bezeichnung des Dienstleistungsangebots nicht täuschen". Außerdem gebe es diesbezüglich diverse Gerichtsurteile zugunsten der Kunden. Für die Vertreter Länder ist die Entscheidung in Berlin allerdings unverständlich. "Wir teilen die Auffassung des Bundes nicht und fordern ihn auf, im Sinne der Verbraucher für Klarheit bei den Flatrates zu sorgen", so Meyer. Angesichts des sich ständig wandelnden Telekommunikationsmarktes müsse eine verbindliche Lösung gefunden werden. Das Bundesministerium wurde daher erneut aufgefordert, bis zur nächsten Verbraucherministerkonferenz 2016 entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Der Streit könnte auch den Bundestag erreichen. Denn dort springen die Grünen ihrem und den anderen Landesministern zur Seite: "Die fehlende Bereitschaft von Verbraucherminister Maas, mit einer klarstellenden Regelung bei Millionen von Handyverträgen Verbraucher besser zu schützen, ist unverständlich", kritisiert Grünen-Expertin Nicole Maisch. Anbieter würden dadurch weiterhin "erschlichene Gewinne behalten können, weil getäuschte Verbraucher gesetzliche Auseinandersetzungen meiden".

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