Datenschützer geht gegen Facebook vor

Hamburg · Facebook will, dass seine Mitglieder für ihr Profil den echten Namen verwenden. Immer wieder gibt es Ärger um diese Pflicht. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar geht wegen der Klarnamen-Pflicht nun formell gegen das Online-Netzwerk vor.

Das erklärte Caspar gestern in einer offiziellen Pressemitteilung. Facebook müsse zulassen, dass Menschen den Dienst auch mit einem Pseudonym nutzen, erklärte Caspar. Das Netzwerk dürfe pseudonyme Profile nicht sperren und auch keine Kopie des Personalausweises als Beleg für die Namen der Nutzer fordern.

Konkret geht es um eine Nutzerin, die unter Pseudonym bei Facebook angemeldet war. Die Frau habe keine beruflichen Nachrichten über die Plattform bekommen wollen, so der Datenschützer . Laut dem deutschen Telemediengesetz muss es möglich sein, Dienste wie Facebook auch anonym oder unter Pseudonym benutzen zu können.

Doch das Konto der Nutzerin wurde gesperrt. Facebook habe einen amtlichen Ausweis gefordert und das Profil auf den echten Namen der Frau umgestellt. Das hält Caspar für unzulässig. Er ordnete an, dass die Plattform diese Schritte rückgängig machen müsse. Das Netzwerk müsse das Profil der Frau sofort wieder freischalten. Caspar schickte dazu eine Verwaltungsanordnung an den Konzern. Facebook kann sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehren.

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