So teilen Anwender ihr WLAN mit Köpfchen

Berlin · Ein WLAN teilt fast jeder gern, zumindest wenn er seine Mitsurfer kennt. Wer anderen drahtlosen Zugang zu seinem Internetanschluss gewährt, sollte aber einige Sicherheits-Maßnahmen einleiten.

Geht es um private WLAN-Netze, gilt seit jeher ein ehernes Gesetz: Das eigene Netzwerk niemals unverschlüsselt lassen. Denn in Deutschland gilt für Privatnutzer die sogenannte Störerhaftung. Begeht ein Nutzer in einem offenen WLAN eine Rechtsverletzung, ist der Anschlussinhaber als Störer haftbar, erklärt Professor Niko Härting, auf Internet- und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Berlin .

Lädt zum Beispiel jemand über ein unverschlüsseltes WLAN illegal einen urheberrechtlich geschützten Film herunter, können Abmahnung und Kostenforderungen auf den Anschlussinhaber zukommen. Wird strafbares Material wie kinderpornografische oder volksverhetzende Inhalte über den Anschluss gesendet, kann es richtig unangenehm werden. Denn die Ermittlungen richten sich erstmal gegen den Anschlussinhaber. In solchen Fällen drohen sogar Hausdurchsuchungen.

Aber natürlich können auch bekannte Surfer, die man ins verschlüsselte Funknetzwerk eingeladen hat, rechtlich Problematisches anstellen. Wer in dieser Konstellation eine Abmahnung bekommt, muss die Karten auf den Tisch legen: Der Besitzer eines WLANs muss jede Person benennen, die Zugang hat, erklärt Härting. Danach sei aber der Kläger in der Pflicht. Er müsse beweisen, welcher Nutzer den Schaden wirklich verantwortet. "Der WLAN-Besitzer haftet in diesem Fall nicht."

Den WLAN-Schlüssel sollten nur diejenigen bekommen, denen man auch vertraut, also in der Regel Familie und enge Freunde. Wer sein WLAN auch mit Nachbarn oder Bekannten teilen will, richtet besser ein Gastnetz ein. Diese Funktion lässt sich bei vielen Routern einfach über die Benutzeroberfläche einschalten und konfigurieren, erklärt Urs Mansmann vom Magazin "c't". Das Gastnetz besitzt ein eigenes Schlüssel-Passwort und ist vom Heimnetz getrennt: "Damit kann keiner, der dort surft, auf im Heimnetz angeschlossene Geräte zugreifen", erläutert Mansmann. Das sei ein wichtiger Sicherheitsfaktor.

Sogenannte Freifunker teilen ihr WLAN dagegen aus Prinzip mit jedem. Ihre Netze sind offen, und man kann sich ohne Passwort verbinden. Wer das WLAN nutzt, ist so nicht zu kontrollieren. Wer "freifunken" möchte, schließt einen zweiten Router an seinen eigentlichen Router an. "Durch den wird das offene WLAN-Netzwerk vom Heimnetz abgekoppelt", erklärt Christian Heise, Vorstandsmitglied des Fördervereins Freie Netzwerke. Auf dem neuen Zweitrouter wird die Software des lokalen Freifunk-Vereins installiert. Nach der Einrichtung verbindet sich der Zweitrouter mit umliegenden Freifunk-Routern und wird Teil eines offenen Funknetzwerks.

Wenn andere über den Gastzugang oder über einen Freifunk-Router mitsurfen, steht dem Anschlussinhaber selbst natürlich weniger Bandbreite zur Verfügung. Bei schnellen Verbindungen ab 16 Megabit pro Sekunde sei das kein Problem, weil dann zwei Nutzer parallel hochauflösende Videos herunterladen könnten, ohne dass das Netz lahmt, sagt Urs Mansmann. Ist die Verbindung langsamer oder reicht sie für die eigenen Bedürfnisse nicht aus, sollte man die geteilte Bandbreite in der Software des Routers begrenzen.

Viele Anbieter verbieten das Teilen des WLAN in ihren Verträgen, warnt Härting. Wer erwischt wird, dem drohe die Kündigung. Mansmann relativiert hingegen: "Das Fernmeldegeheimnis untersagt Anbietern, ihre Kunden auszuspionieren."

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