Recht auf schnelles Internet

Berlin · Ist der Internetanschluss langsamer als im Vertrag vereinbart, haben Nutzer ein Sonderkündigungsrecht. Wer davon Gebrauch machen will, sollte aber seine Verbindungsgeschwindigkeiten gut dokumentieren.

Lahmt der Internetanschluss, müssen Nutzer das nicht hinnehmen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Fürth (Aktenzeichen: 340 C 3088/08) haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit des DSL- oder Kabelanschlusses dauerhaft nicht erreicht werden kann. Wie schnell die Internetleitung tatsächlich Daten überträgt, zeigt ein Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur , der unter initiative-netzqualität.de erreichbar ist. Die tatsächliche Datenübertragungsgeschwindigkeit lässt sich auch über die Steuerungssoftware zahlreicher Internet-Router ermitteln.

Wer regelmäßig weniger Datendurchsatz als im Vertrag festgelegt misst, sollte seinen Dienstanbieter (Provider) kontaktieren. Manche Provider ermöglichen ihren Kunden in solchen Fällen einen Wechsel in günstigere Tarife oder bieten die Vertragsauflösung an.

Ist eine schnellere Verbindung technisch nicht möglich, kann in einigen Fällen ein Wechsel zum Internetzugang über den Mobilfunkstandard LTE eine Lösung sein. Dabei sollten sich Nutzer aber darüber im Klaren sein, dass die häufig beworbene maximale Geschwindigkeit von 50 MBit/s nur in der Theorie funktioniert. Nach Angaben der Zeitschrift "c't" wird bei vielen Angeboten verschwiegen, dass ein LTE-Funkmast immer nur einen Kunden mit der maximalen Bandbreite versorgen kann. Schon bei zwei Nutzern kann nicht mehr beiden die zugesagte Geschwindigkeit bereitgestellt werden. Je mehr Nutzer sich also per LTE mit dem Internet verbinden, umso weniger schnell werden die Datenpakete der einzelnen Nutzer übertragen.

Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu den meisten DSL- oder Kabelanschlüssen bei LTE häufig Datenvolumentarife zum Einsatz kommen und keine unbegrenzten Flatrates. Ist die eingeräumte Datenmenge verbraucht, wird der Nutzer wie bei den meisten Smartphone-Tarifen auf ein Bruchteil der Geschwindigkeit gedrosselt.

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