Wer seinen Nachnamen ändern darf

Berlin · Wenn ein Paar heiratet, muss es auch festlegen, wer welchen Nachnamen tragen will. Das ist oft keine einfache Entscheidung, zumal es bei der Wahl des Nachnamens unterschiedliche Optionen gibt. Aber nicht alles ist erlaubt.

 Wenn ein Paar heiratet, müssen die beiden Partner festlegen, welchen Nachnamen sie tragen wollen. Foto: Andreas Lander/dpa

Wenn ein Paar heiratet, müssen die beiden Partner festlegen, welchen Nachnamen sie tragen wollen. Foto: Andreas Lander/dpa

Foto: Andreas Lander/dpa

Nach dem "Jawort" müssen sich die Eheleute entscheiden, welchen Nachnamen sie tragen wollen. "Eheleute sind nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen", sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Beide Partner können ihre jeweiligen Geburtsnamen behalten. "Sie sollten dann aber einen Ehenamen bestimmen", empfiehlt die Ministeriumssprecherin. "Damit legen sie fest, welchen Nachnamen mögliche gemeinsame Kinder später haben." Dies kann der Geburtsname der Frau oder des Mannes sein.

Der Ehename kann sogar aus einer früheren Ehe stammen. "Heiratet beispielsweise eine Frau ein zweites Mal und bestimmt den mitgebrachten Namen mit ihrem neuen Partner als Ehenamen, dann muss dies der frühere Mann akzeptieren", sagt Aline Klett von der Stiftung Warentest .

Der Partner, dessen Nachname nicht als Ehename gewählt wurde, kann seinen eigenen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um seinen Geburtsnamen oder um seinen Nachnamen zum Zeitpunkt der Heirat handelt. Ein zusammengesetzter Name ist aber nur für einen Partner möglich. "Ehepaare können keinen gemeinsamen Doppelnamen wählen", erläutert die Ministeriumssprecherin.

Nicht erlaubt ist es, vier Nachnamen aneinanderzureihen. Heiraten zum Beispiel Herr Schmitz-Becker und Frau Müller-Meier, dann ist der Name Schmitz-Becker-Müller-Meier verboten.

Wer durch Heirat einen Doppelnamen erhält, muss ihn nicht zwingend auch im Alltag benutzen. Im privaten Schriftverkehr oder auf dem Zimmerschild in der Firma kann Frau Müller-Meier beispielsweise ihren Geburtsnamen Müller weiterführen. Den Doppelnamen muss sie nur verwenden, wenn eine Behörde die Identität ihrer Person nicht zweifelsfrei feststellen kann.

Bei Scheidung oder Tod kann ein Partner seinen Nachnamen behalten, den eigenen Geburtsnamen wieder annehmen oder den Ehenamen ergänzen. Das geschieht, indem er dem Ehenamen entweder seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er bei Bestimmung des Ehenamens geführt hat, beifügt. Die Entscheidung muss er dem Standesamt mitteilen.

Ansonsten kann man seinen Nachnamen in Deutschland nur begrenzt ändern. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Aussage "Mir gefällt mein Nachname nicht mehr" reicht als Begründung keinesfalls aus. Die betroffene Person muss nachweisen, dass es für sie unzumutbar ist, den Namen weiterzuführen - beispielsweise weil den Namen auch prominente Nazi-Schergen trugen. Ablegen kann man einen Namen meist nur, wenn man psychisch darunter leidet. Ist jemand beispielsweise gerade 18 Jahre alt geworden und hat schlechte Erfahrungen mit seinem Stiefvater gemacht, kann er beim Standesamt eine Namensänderung beantragen. Allerdings muss ein psychologisches Gutachten belegen, dass er unter dem Namen des Stiefvaters derart leidet, dass er psychisch erkrankt ist.

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