„Die Stiftung will aktuellen und ehemaligen Beschäftigten der SZ-Unternehmensgruppe finanziell unter die Arme greifen, wenn diese sich aus eigener Kraft nicht mehr aus ihrer Notlage befreien können“, sagt Personalleiter Stefan Vetsch, der dem dreiköpfigen Stiftungsvorstand vorsteht. Profitieren können also nicht nur Mitarbeiter und Ehemalige der SZ, sondern auch des Pfälzischen Merkurs, des Trierischen Volksfreunds und der Lausitzer Rundschau sowie deren Tochterunternehmen.
Im europäischen Ausland können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Euroscript-Gruppe an die Stiftung wenden. Das Stiftungskapital beträgt insgesamt zwei Millionen Euro, eingezahlt von der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH. Auszahlungen an Not leidende Personen werden diesen Kapitalstock übrigens nicht mindern. „Alle Hilfszahlungen in Notfällen werden ausschließlich aus den laufenden Zinseinnahmen bestritten“, erklärt Vetsch.
Ein solcher Notfall könnte beispielsweise die Erkrankung eines Familienmitglieds eines Mitarbeiters sein. Sollte eine kostspielige Behandlung nötig sein, deren Kosten von der Krankenkasse nicht komplett übernommen werden, könnte die Stiftung Saarbrücker Zeitung den Betroffenen helfen.
Doch nicht nur schwerwiegende Erkrankungen oder Verletzungen sollen über den Stiftungsfonds abgedeckt werden. Hilfe kann auch geleistet werden, wenn Personen etwa nach einem Brand vor dem Nichts stehen und Geld für einen materiellen Neuanfang brauchen. Ziel ist es dabei, den in Not geratenen Personen schnell und unbürokratisch zu helfen. Entsprechende Antragsformulare gibt es bei den beiden anderen Mitgliedern des Stiftungsvorstands, Thomas Feilen und Werner Groß, sowie bei Stefan Vetsch oder unter saarbruecker-zeitung.de.
Trotz des Formulars – eine bürokratische Hürde soll die Antragsstellung nicht werden. „Der Stiftungsvorstand wird so schnell wie möglich über die eingehenden Anträge entscheiden und die Antragssteller informieren“, kündigt Stefan Vetsch an. Da die Einzelfallhilfe kein Darlehen ist, muss sie im Regelfall auch nicht zurückgezahlt werden.
Den Nachweis darüber liefern, ob das Geld tatsächlich für den im Antrag geschilderten Notfall verwendet wurde, müssen die Begünstigten trotzdem. Bei missbräuchlicher Verwendung der Einzelfallhilfe wird der Stiftungsvorstand das Geld auch zurückfordern. Wer Fragen zur Stiftung und zu möglichen Unterstützungsleistungen hat, kann diese gerne einem der drei Mitglieder des Stiftungsvorstands stellen. Die haben sich übrigens zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Alle Anfragen und Anträge werden also absolut vertraulich behandelt. Wer die Stiftung Saarbrücker Zeitung unterstützen möchte, kann dies gerne tun. Spenden sind voll einkommenssteuerabzugsfähig, da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Entsprechende Spendenbescheinigen stellt der Stiftungsvorstand aus, wo es auch die Daten zur Bankverbindung der Stiftung gibt.
Die Arbeit und die Mittelvergabe des Vorstandes werden von einem fünfköpfigen Stiftungsrat kontrolliert. Diesem gehören Dr. Joachim Meinhold als vorsitzführendes Mitglied, Christian Erhorn als dessen Stellvertreter sowie Roland Harig, Michael Jungmann und Norbert Drießler an. Ansprechpartner sind jedoch in erster Linie die Mitglieder des Stiftungsvorstands.
Ansprechpartner
Stefan Vetsch
Vorsitzführendes Mitglied des Vorstandes Stiftung Saarbrücker Zeitung
s.vetsch@sz-sb.de
Tel. +49 (0) 681 / 502-1400
Werner Groß
Stv. des vorsitzführenden Mitgliedes des Vorstandes Stiftung Saarbrücker Zeitung
Wgross52@kabelmail.de
Tel. 0 68 21 / 7 89 83




































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