Kraftwerk-Beat ein Fall für den EuGH

Karlsruhe · (dpa) Der Streit zwischen Produzent Moses Pelham und der Band Kraftwerk um einen Beat von zwei Sekunden beschäftigt wohl bald den Europäischen Gerichtshof. In der dritten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu deutete sich dies gestern an.

1997 hatte Pelham ohne Erlaubnis den Rhythmus aus einem Kraftwerk-Stück in Endlosschleife unter Sabrina Setlurs Song "Nur mir" gelegt. Dagegen klagte Kraftwerk-Mann Ralf Hütter. 2012 hatte der BGH die Verbreitung des Setlur-Songs untersagt. Das Bundesverfassungsgericht kippte dieses Urteil 2016: Ein generelles Verbot unerlaubter Samplings greife zu stark in die Kunstfreiheit ein.

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