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Berlin

Gartensalat darf im April ins Freiland

Jetzt dürfen die Kleinen in die Freiheit: Wer im Frühbeet oder im Gewächshaus Gartensalat (Lactuca sativa) vorgezogen hat, kann die Pflänzchen ab Mitte April ins Freie setzen. (Veröffendlicht am 12.04.2012)

Gartensalat darf im April ins Freie

Bald ist er groß, grün und saftig: Im April darf der vorgezogene Salat ins Freie. Foto: Kai RemmersFoto:

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Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) in Berlin rät, dabei dringend auf Schneckenschutz zu achten, denn auch Nacktschnecken lieben frischen Salat. Wer die Fressfeinde im Griff hat, kann schon im Mai knackige Salate aus dem eigenen Garten vorweisen.

Sollte es doch noch einmal kalt werden, können die Pflanzen mit einer einfachen Lage Vlies geschützt werden. Nur bei stärkerem Frost sollten sie doppelt umwickelt werden, empfiehlt der BDG.

Beim Einpflanzen gehört der Salat nur etwa ein bis zwei Zentimeter tief in die Erde. So bleibt der Wurzelhals trocken, und die äußeren Blätter liegen später weniger auf dem Boden auf. Der BDG empfiehlt zudem, den Pflanzen mindestens 25 mal 25 Zentimeter Platz einzuräumen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass sie sich gegenseitig beim Wachsen behindern. Wenn dann noch regelmäßig gegossen wird, stehe einer reichen Ernte frischer Blätter nichts im Weg.

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