› Dauerschneefall: Mieter müssen wiederholt Räumen
Für das Schneeräumen vor dem Haus sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Oft übertragen sie diese Pflicht aber auf ihre Mieter. Sie haben dann gewisse Pflichten.
› Kündigung einer separat gemieteten Garage ist zulässig
Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrages, ist eine Teilkündigung der Garage nicht zulässig. Anders ist es, wenn mit dem Vermieter neben dem Wohnungsmietvertrag ein separater Mietvertrag für die Garage abgeschlossen wurde.
› Hausfrieden gestört: Lärmender Mieter muss zahlen
Mieter kann es teuer zu stehen kommen, wenn sie ständig zu viel Lärm machen. Mindern die Nachbarn deshalb ihre Miete, muss der Störenfried für diesen Ausfall aufkommen.
› Mieter muss Schnee auf Dachterrasse nicht räumen
Mieter von Dachwohnungen müssen den Schnee auf ihrer Terrasse nicht selbst räumen. «Es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag geregelt», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
› Mietkaution muss sicher angelegt werden
Können Vermieter nicht nachweisen, dass sie die Kaution eines Mieters ordnungsgemäß bei einer Bank angelegt haben, dürfen Mieter sich wehren: Sie können die Mietzahlungen einstellen.
› Gewalttätige Mieter riskieren fristlose Kündigung
Ein pflegebedürftiger Rentner griff seinen Betreuer an - und erhielt dafür vom Vermieter eine fristlose Kündigung. Das war auch rechtens, wie jetzt aus einem Urteil hervorgeht.
Stromsparen hin oder her: Viele Menschen, die Wert auf eine angenehme und komfortable Beleuchtung in der Wohnung legen, sind von Energiesparlampen enttäuscht.
Alle 2 Minuten wird in Deutschland eingebrochen! Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für jeden Betroffenen einen großen Schock. Die Verletzung der Privat sphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch psychische Folgen wiegen dabei meist sogar stärker als der rein materielle Schaden.
Lisona-Geschäftsführerin Carla König erklärt, was der Bauherr beim Neubau eines Wintergartens oder einer Terrassen-Überdachung nicht übersehen sollte.