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Ferienjobs: Das sind die Rechte und Pflichten

Als Schüler sein eigenes Geld verdienen – das geht mit Ferienjobs. Wie lange Jugendliche arbeiten dürfen, welche Rechte und Pflichten sie haben und was die beliebtesten Jobs sind, das klärt die SZ für ihre Leser. (Veröffentlicht am 03.02.2012)

NEU SB

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Regionalverband. Für viele Schüler ist die Ferienzeit nicht nur eine Entspannungsphase. Es ist die Zeit, in der sie erste Arbeitserfahrungen sammeln und eigenes Geld verdienen können. Doch wie lange darf man als Schulpflichtiger überhaupt arbeiten? Und wie viel verdienen? Und ist man versichert? Was machen Jugendliche eigentlich für Jobs, um ihr Taschengeld aufzubessern? Wir geben Auskunft über die wichtigsten Rechte, Gesetze und Jobmöglichkeiten.

Fleißige Kinderhände Es ist noch gar nicht lange her, als Kinder genauso arbeiteten wie Erwachsene. Noch im 19. Jahrhundert kannte man kein Jugendarbeitsschutzgesetz, und so mussten auch kleine Helfer mächtig klotzen. Während der Industrialisierung beschloss man 1839 in Preußen das erste Gesetz in einem deutschen Staat, welches Kinderarbeit regulierte: Kinder zwischen neun und sechzehn Jahren durften nur noch zehn Stunden täglich arbeiten, Jüngere gar nicht. Seitdem verbesserte sich die Situation von Kindern allmählich, sodass solche Verhältnisse heutzutage unvorstellbar sind.

Heute ist es Kindern unter dreizehn Jahren verboten zu arbeiten. Sie dürfen jedoch kleine, private Tätigkeiten, wie Rasenmähen oder Babysitten, ausüben, um erstes Taschengeld zu verdienen. Zwischen dreizehn und fünfzehn dürfen sie für höchstens zwei Stunden und nur mit Erlaubnis der Eltern arbeiten. Jugendlichen zwischen fünfzehn und achtzehn ist es erlaubt, 40 Stunden pro Woche zu arbeiten – allerdings nicht mehr als acht am Tag und die Arbeitszeit muss festgelegt sein. Heranwachsende dürfen keinen gefährlichen oder schweren Arbeiten nachgehen: Schuften in großer Hitze oder Kälte sowie Lärm sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für schweres Tragen, Akkordarbeit oder das Hantieren mit Säuren. Die Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes informiert unter anderem im Internet über weitere Regelungen sowie Ausnahmen für bestimmte Branchen.

Versichert über Arbeitgeber Für alle Ferienjobs gilt, dass Schulpflichtige über ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, und dass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Unter 400 Euro Verdienst pro Monat muss man eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent zahlen. Die wird direkt vom Lohn abgezogen. Die Jobmöglichkeiten sind laut Arbeitsagentur vielseitig: Schüler können beispielsweise als Inventurhelfer, Haushalshilfen, Babysitter, Verkaufshilfen, Kassierer und Produktionshelfer sowie als Bedienungen und Küchenhilfen in der Gastronomie arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt allerdings keine Ferienjobs für Schüler.

Nach Recherche bei Online- Jobportalen ist der beliebteste Ferienjob ein Klassiker, mit dem schon Generationen von Schülern ihr erstes Geld verdient haben: Zeitungen austragen. Viele Dinge ändern sich eben nie.

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