Die Parteien stellen je eine Landesliste auf und in den drei Wahlkreisen Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen außerdem eine Wahlkreisliste. Der Wahlkreis Saarbrücken umfasst den Regionalverband, der Wahlkreis Saarlouis die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern und der Wahlkreis Neunkirchen die Landkreise Neunkirchen, Saarpfalz und St. Wendel.
Wer stellt die Listen auf?
Die Listen werden in Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen auf Wahlkreis- bzw. Landesebene aufgestellt. Die Delegierten müssen zuvor auf Ortsebene gewählt worden sein. Bei CDU und SPD werden die Kandidaten für die landkreisübergreifenden Wahlkreislisten zudem von einer Zwischeninstanz, den Kreisparteitagen, vorgeschlagen. Dieser Versammlungsmarathon ist im Gange. Bis Rosenmontag 18 Uhr müssen die Listen eingereicht sein. Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, benötigen zur Zulassung pro Wahlkreis 300 Unterstützer-Unterschriften.
Wer entscheidet über die Zulassung eines Wahlvorschlags?
Nach ihren Versammlungen schicken die Parteien ein Sitzungsprotokoll und die Wahllisten mit persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Beruf der Bewerber an den zuständigen Kreis- oder Landeswahlleiter. Der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer müssen zudem an Eides statt versichern, dass gesetzliche Vorgaben wie die geheime Wahl der Bewerber eingehalten worden sind. Die Entscheidung über die Zulassung einer Liste treffen in den Wahlkreisen (bis zum 24. Februar) und auf Landesebene (bis zum 1. März) Wahlausschüsse. Ihnen gehören der Wahlleiter als Vorsitzender und sechs Beisitzer an, die von den Parteien im Verhältnis ihrer Stärke bei der Landtagswahl 2009 vorgeschlagen und vom Wahlleiter ernannt werden.
Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Wozu gibt es überhaupt die Wahlkreise?
Ein Wahlkreis bei der Landtagswahl ist nicht zu vergleichen mit einem Direktwahlkreis bei der Bundestagswahl. Denn im Saarland können die Wähler nur eine Partei ankreuzen und keine Direktkandidaten. Ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit Direktwahlkreisen wäre nach der Saar-Verfassung zwar zulässig. Initiativen dazu sind in der Vergangenheit aber immer wieder versandet. Die drei Wahlkreise dienen ausschließlich der Zuteilung der Mandate nach der Wahl.
Wie errechnet sich die Sitzverteilung aus der Zahl der Stimmen?
Zuerst werden alle Parteien aussortiert, die unter fünf Prozent der Stimmen geblieben sind. Anschließend wird mit einem komplizierten Rechenverfahren (d'Hondt-Höchstzahlverfahren) ermittelt, wie viele Sitze den einzelnen Parteien zustehen. Von den 51 Mandaten werden zunächst 41 über die Wahlkreislisten vergeben. Die Differenz zur Gesamtzahl der einer Partei zustehenden Sitze wird über die Landesliste ausgeglichen.
Auf einen Blick
Bis zum Rosenmontag haben die Parteien noch Zeit, um ihre Listen für die Landtagswahl einzureichen. Einige Listen sind bereits aufgestellt. Das Restprogramm sieht wie folgt aus:CDU: alle Wahlkreislisten am Freitag, Landesliste am Samstag
SPD: alle Wahlkreislisten und Landesliste am Samstag, 18.2.
Die Linke: Wahlkreisliste Saarlouis am Samstag, Landesliste am Sonntag
FDP: Landesliste am Sonntag, Wahlkreislisten am Montag, Dienstag und Mittwoch
Bündnis90/Die Grünen: Wahlkreisliste Saarlouis heute, Landesliste am Sonntag
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