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Teuerer Tierarzt: Landwirte ärgern sich

Nebenerwerbs-Landwirte ärgern sich über Hygiene-Verordnung der EU und höhere Tierarztrechnungen (Veröffentlicht am 09.04.2010)

Laut EU-Verordnung muss Farmwild viermal jährlich untersucht werden, bevor das Fleisch verkauft werden kann. Die Nebenerwerbslandwirte möchten, um Geld zu sparen, mit den Jägern gleichgestellt werden.

Von SZ-Redakteur Gerhard Franz

Saarbrücken. Die Nebenerwerbslandwirte im Saarland schlagen Alarm. Sie werfen der Landesregierung vor, ihnen bei der Umsetzung einer Hygiene-Verordnung der EU keine Unterstützung gewährt zu haben. Der Präsident der saarländischen Zweitjob-Bauern, Hans-Werner Wagner, blickt düster in die Zukunft: „Wenn sich hier nichts ändert, ist das der gewollte Tod der Farmwildhalter:“ Mit dem Begriff „Farmwildhalter“ sind die Besitzer von Wildgehegen gemeint, die das Fleisch von Damwild, von Nandus oder Guanakos vermarkten wollen. Nach Darstellung von Wagner gibt es im Saarland rund 75 solcher Gehegehalter, die seit dem Jahreswechsel mit einer von der EU erlassenen Verordnung leben müssen, die sie teuer zu stehen kommt.

Denn die besagte Richtlinie schreibt nach Wagner vor, dass der Tierarzt mindestens vier Mal vor Ort am Gehege auftauchen muss, bevor der Farmwildhalter sein Fleisch verkaufen kann. Demnach ist die Präsenz des Veterinärs erstens „zur regelmäßigen Untersuchung der Herde“ erforderlich, zweitens zur „Lebendschau“ vor der Schlachtung, drittens beim Abschuss und zur Überwachung des Ausweidens, viertens zur Fleischuntersuchung.

„Sie können sich vorstellen, dass das teuer wird“, meinte Wagner zur SZ. Man müsse den Tierarzt auch dann für seine Visite bezahlen, wenn sich das scheue Wild beim geplanten Abschuss gar nicht habe blicken lasse. Damit treibe man die Preise in die Höhe. „Am Ende kann man sein Fleisch billiger beim Apotheker kaufen“, meint Wagner sarkastisch. Skeptisch ist der Chef der Nebenerwerbslandwirte in Bezug auf die Landesregierung, die den Farmwildhaltern nicht freundlich gesonnen sei. So habe sie auch eine Ausnahmeregelung von der EU-Verordnung nicht unterstützt.

Nun strebt Wagner eine Gleichstellung der Farmwildhalter mit den Jägern an, bei denen der Abschuss, das Ausweiden und das Ausbluten von Wild auch nicht von einem Tierarzt überwacht werden müsse. Wagner: „Das Fleisch von einem Reh, das der Jäger erlegt hat, wird einem Tierarzt auch erst dann vorgeführt, wenn dieser sich ein Wildmenü schmecken lässt.“ Insofern strebe man an, dass die Gehegehalter – ähnlich wie die Jäger – in einem Sachkundelehrgang mit dem vorschriftsmäßigen Ausweiden und Ausbluten von Wild vertraut gemacht werden. Wagner: „Dann wäre die Präsenz eines Tierarztes nicht mehr so oft erforderlich; aber ob es so kommt, wird man sehen.“

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