Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl
Saarlouis. „Es muss Schluss damit sein, dass man vor dem Leiden anderer Kreaturen die Augen verschließt.“ Mit einem engagierten Plädoyer für den Tierschutz und gegen das Wegsehen und Nichtstun bei Behörden hat gestern der Präsident des Verwaltungsgerichts Saarlouis, Ulrich André, Flagge gezeigt. Es gehe beim Tierschutz darum, Verantwortung zu übernehmen und die laut Gesetz notwendigen Schritte zu tun. Das sei im Fall eines Landwirtes aus dem Nordsaarland über Jahrzehnte nicht passiert. Hier - ähnlich wie in anderen Fällen - hätten die Veterinäre und Verantwortlichen beim Landkreis und beim Landesamt für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz versagt.
Seit 1993 habe es im konkreten Fall Beschwerden über Tierschinderei von Anwohnern, der Polizei, der Ortspolizei, von Tierschützern, dem Bürgermeister und anderen gegeben. Danach geht es um einen kauzigen, älteren Landwirt, der allein in einem nicht wirklich bewohnbaren Bauernhaus inklusive Kuhstall lebt. Die Fenster sind zugeklebt, elektrisches Licht gibt es im Stall nicht. Nur eine Tür. Und die Tierhaltung sieht über die Jahre so aus: Der Mist lag teilweise bis zum Bauch der Tiere. Oder so hoch, dass sie oben drauf stehen mussten und den Kopf nicht mehr heben konnten. Mangels Licht und Luft hatten die Tiere Ekzeme. Tote Tiere lagen teils bis zur Verwesung herum, nebenan wurden im Müll Kälber geboren. Dann wurden sie angebunden.
Auf der Weide war es nicht besser. Mangels Wasser und Futter brachen Tiere immer wieder aus. Dann wurden sie an Holzklötze angekettet. Die Ketten waren teils am Hals festgewachsen. Eine Kuh lag nach der Geburt eines Kalbes über zehn Tage auf der Weide im Dreck. Der Hoftierarzt wollte sie wegen innerer Verletzungen einschläfern. Der Bauer wollte warten, ob sie nicht doch aufsteht. Erst nach dem Hinweis eines anonymen Anrufers wurde das Tier endlich einschläfert.
Dazu Gerichtspräsident André: „Was ist hier der Skandal?“ Das Verhalten des Bauern, der offenbar selbst mit dem Leben nicht zurecht kommt? Oder das Tun eines Tierarztes, der von der Weide geht und die todkranke Kuh liegen lässt. Oder das Tun der Veterinärämter, die den Stall kaum kontrollieren, weil der Bauer dies mit der Mistgabel in der Hand verhindern will. Die dann aber über Jahre dem Landwirt immer wieder seitenlange Bescheide schicken, in denen er zur artgerechten Tierhaltung aufgefordert wird. Völlig ohne Erfolg. Und dann zuletzt gewissermaßen die Krönung. Da soll gegenüber dem Landwirt, bei dem nichts zu holen ist, per Zwangsgeld durchgesetzt werden, dass er elektrisches Licht im Stall installiert und es im Winter tagsüber anmacht.
Dieses Ansinnen war aus Sicht der Richter nicht mehr als das amtliche Vortäuschen von Aktivität – ein ungeeignetes, sinnloses und damit rechtlich unzulässiges Tun. Motto: „Es geht doch nicht darum, dass das Elend auch noch ausreichend beleuchtet wird. Es geht darum, das Elend zu beseitigen.“ Fazit von André: „Es liegt auf der Hand, was hier schon längst hätte passieren müssen.“ Die Tiere müssten dem Mann endlich weggenommen werden.



































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