Frank: Verfassungsrechtliche Probleme gibt es keine. Wir sehen in dieser Personalie allerdings eine überdeutliche Nähe der Justiz als dritter Gewalt zur Exekutive. Das gab’s zwar schon in anderen Bundesländern. Das Signal, das allerdings davon ausgeht, ist bedenklich, weil es die Justiz zu stark in die Nähe der Exekutive rückt. Die Justiz ist eine eigene dritte Staatsgewalt und sollte als solche auch wahrgenommen werden. In diesem Gewaltenteilungs-Grundsatz ist die saarländische Konstruktion eher problematisch.
Der Regierungschef führt an, eine solche Regelung sei bereits in anderen Bundesländern praktiziert worden...
Frank: Das macht die Sache nicht besser. In diesem Modell kommt besonders deutlich zum Ausdruck, dass die Justiz als Anhängsel der Exekutive betrachtet wird.
Birgt diese Konstruktion nicht die Versuchung der politischen Einflussnahme auf die Justiz?
Frank: Die Justiz ist in einem solchen System immer der Versuchung politischer Einflussnahme ausgesetzt. Man wird den handelnden Personen nicht unterstellen können, dass sie diese Einflussnahme in einer solchen Konstellation besonders betreiben werden. Aber der böse Schein, der dadurch entsteht, schadet der Justiz als unabhängiger dritter Staatsgewalt.
Müller führt Ersparnis-Gründe für eine Zusammenlegung ins Feld. Können Sie das akzeptieren?
Frank: Ich kann nicht überblicken, ob das wirklich zu Ersparnissen führt. Denn der Apparat des Justizministeriums wird ja weiter betrieben. Wenn, dann sind das marginale Beträge. Sie müssen bewertet werden vor dem Hintergrund der Botschaft, dass die Justiz an ein Regierungsamt oder an ein anderes Ressort angedockt wird. Das wird der Stellung der Justiz nicht gerecht.



































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