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Völklingen

Hundesteuer: Völklingen will Hunde-Kontrolleure durch die Stadt schicken

Die Stadt Völklingen möchte bald mit einer Bestandsaufnahme eine vermutet hohe Dunkelziffer an nicht registrierten Hunden drücken. Auch Saarbrücken liebäugelt mit einer groß angelegten Kontrolle. (Veröffentlicht am 13.05.2012)

Völklingen. Regionalverband. Sich einen Hund zu halten, kostet Geld. Manche Ausgaben lassen sich drücken, die Steuer aber ist Pflicht. Kosten, die so manch ein Hundehalter zu umgehen versucht, indem er sein Tier einfach nicht meldet. Die Kommunen vermuten im Schnitt eine Dunkelziffer, die noch mal ein Drittel der tatsächlich gemeldeten Hunde ausmacht. Um zumindest an einen Teil dieser entgangenen Steuergelder zu kommen, plant die Stadt Völklingen, bald Hunde-Kontrolleure durch die Stadt zu schicken (wir berichteten kurz). Dazu hat der Rat jüngst die Hundesteuersatzung geändert. Die Kosten für die Bestandsaufnahme abgezogen soll das 14?000 Euro mehr in die klammen Kassen spülen. Derzeit sind in Völklingen rund 1700 Hunde gemeldet. 72 Euro im Jahr kostet der erste, 108 der zweite.

Bei der Stadt Saarbrücken stehen 5200 Hunde im Register. 120 Euro kostet der erste, 168 Euro der zweite. So fließen pro Jahr rund 600?000 Euro Hundesteuergeld in die Saarbrücker Kassen. Auch Wolfgang Grenner, Abteilungsleiter vom Stadt-Steueramt, weiß, dass die Stadt mit einer großen Bestandsaufnahme liebäugelt.

Genehmigung steht noch aus

Die Firma Adler Kommunalservice, die auch in Völklingen die Kontrolle übernehmen soll, hat der Kommune ein Angebot unterbreitet. Allerdings stünde die behördliche Genehmigung noch aus, so Grenner. Kommt eine Vereinbarung zustande, geht die Firma so vor: 30 Kräfte gehen verteilt von Haus zu Haus und befragen die Bewohner. In die Wohnung dürfen sie nicht.

Eine Aktion in diesem Ausmaß habe die Stadt bisher noch nie unternommen, sagt Grenner. Er vermutet, dass allein durch das Bekanntwerden der Pläne viele nicht registrierte Hunde von ihren Besitzern flux angemeldet würden. „Einen Hund nicht zu melden, ist im Prinzip Steuerhinterziehung.“ Der Völklinger Rat hat auch einen Abschnitt aus der Sozialklausel in der Hundesteuersatzung gestrichen, nach dem Senioren unter Umständen auf Hundesteuer-Befreiung hätten hoffen dürfen. Gestrichen, weil bereits „nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen der Abgabeordnung“ für „absolute Härtefälle“ die Chance auf Befreiung bestünde, so die Begründung. In Saarbrücken können sich laut Hundesteuersatzung zum Beispiel ALG-I- und ALG-II-Empfänger nach Antrag auf Befreiung oder Minderung hoffen. Das gilt ebenso für blinde oder taube Menschen, wie auch für solche für das erste Jahr, die einen Hund aus einem Tierheim übernehmen.

In Heusweiler, wo 900 Hunde gemeldet sind, besteht eine ähnliche Sozialklausel. Hier kostet nach Angaben von Gemeindesprecher Hans Trouvain der erste Hunde 60, der zweite 102 Euro. Rund 57?000 Euro macht das im Jahr für die Kommune. Auch Trouvain schätzt die Dunkelziffer auf bis zu 30 Prozent, die bald durch eine Bestandsaufnahme gedrückt werden soll.

Oft Kontrollen In Sulzbach

Und auch die Stadt Sulzbach mit ihren 800 gemeldeten Hunden als letztes Beispiel für den Regionalverband kennt eine Sozialklausel, die denen von Saarbrücken und Heusweiler in etwa entspricht. So dürften unter anderem Hartz-IV-Empfänger auf Minderung der jährlichen 54 Euro für den ersten und 78 Euro für den zweiten Hund hoffen. Hier unternehmen städtische Mitarbeiter regelmäßig Kontrollen, so Sprecher Elmar Müller. Daher sei die Dunkelziffer sehr gering.

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