Normalerweise müssten Behinderte und Begleitung entweder jeweils nur die Hälfte bezahlen oder eine Person wäre frei, so der BSK-Leiter. Er verweist auf den Artikel drei, Absatz drei des Grundgesetzes, in dem stehe: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Firma habe ihm jedoch auf Anfrage mitgeteilt, dass es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung gebe und die Nachlässe unterschiedlich gehandhabt würden.
Das bestätigt auch Thorsten Klein, Sprecher des Sozialministeriums, zu dem auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen gehört. Wie die Kommunen und privaten Veranstalter dies regeln, liege in deren Ermessen, so der Sprecher. Wilfried Blicke, Geschäftsführer der Congress Centrum Saar (CCS), erklärt, dass es auch in der Saarland- und in der Congresshalle den Veranstaltern überlassen werde, welche Ermäßigung sie Behinderten gewähren. Für einige private Agenturen der Region sind Rabatte längst gängige Praxis. Sowohl zu Konzerten von "Kultopolis" als auch zu denen der Firma "Saarevent" haben nach eigenen Angaben Begleitpersonen von behinderten Menschen freien Eintritt.
Für Heike Betz, Geschäftsführerin von "Kultour", ist die Regelung ihrer Firma dagegen schon ein Entgegenkommen: "Wir sind ein freier Veranstalter und leben vom Ticketverkauf." Von den Einnahmen müssten Löhne und Gagen bezahlt sowie alle Kosten gedeckt werden. Außerdem kämen sie ihrer Verpflichtung behinderter Menschen gegenüber auch auf andere Weise entgegen, so Betz. Einige Veranstaltungen könnten Gruppen wie die "Reha" im Saarland zu Sonder-Konditionen besuchen.
Und wie sieht die gängige Praxis bei öffentlichen Veranstaltern aus? "Behinderte mit dem Kennzeichen B im Ausweis bekommen eine Freikarte für eine Begleitperson", so Heike Breitenmoser vom Amt für Kultur der Stadt Saarlouis. Auch die Ermäßigungen, die einige andere Städte und Gemeinden gewähren, laufen auf die gleiche finanzielle Entlastung hinaus.
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