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Saarbrücken

Arzt wegen Betruges und Untreue zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Untreue und Betruges hat das Landgericht einen Arzt aus Saarbrücken zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der 65-Jährige hatte private und gesetzliche Krankenkassen um etwa 180.000 Euro geprellt. (Veröffentlicht am 08.02.2012)

Saarbrücken. „Das ärztliche Abrechnungssystem beruht auf Vertrauen. Dieses Vertrauen hat der Angeklagte missbraucht. In einer Vielzahl von Fällen und mit erheblicher krimineller Energie.“ Mit diesen Sätzen hat gestern der Vorsitzende der Großen Strafkammer einem 65 Jahre alten und zwischenzeitlich pensionierten Mediziner aus der Landeshauptstadt unmissverständlich klar gemacht, um was es unter dem Strich in seinem Fall geht. Nämlich um jahrelangen Betrug und um jahrelange Untreue zum Nachteil der privaten und gesetzlichen Kassen.

Dafür, so das Fazit des Gerichts, sei eine Strafe von 22 Monaten Gefängnis auf Bewährung nebst einer Zahlung von 6000 Euro Geldauflage angemessen. Der Angeklagte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zuletzt habe er seit 1996 als praktischer Arzt mit Kassenzulassung eine Praxis mitten in Saarbrücken gehabt. Aber das habe nicht funktioniert: „Ich war knapp bei Kasse. Es hat nicht gelangt. Nicht für die Miete, nicht für die Kosten der Praxis.“ Etwa 12 000 bis 13 000 Euro habe ihn die Praxis inklusive Personal im Monat gekostet. Und das Geld, das am Ende für ihn übrig blieb, habe nicht ausgereicht für Kranken- und Rentenversicherung, für Steuern und Rücklagen.

Zum Stopfen der finanziellen Löcher nutzte der Mediziner in den Jahren bis 2005 das gleiche kriminelle System wie andere seiner Kollegen (wir berichteten). Das Ganze lief auf drei verschiedenen Wegen. Da waren zunächst einmal die „Luftrezepte“. Um seine Patienten bei der Stange zu halten, gab es in der Saarbrücker Praxis blanko unterschriebene Rezepte. Die wurden auf Wunsch von Kassenpatienten auf ihren oder den Namen anderer ausgefüllt und auf hochpreisige Medikamente ausgestellt. Damit ging es zu eingeweihten Apotheken. Die gaben den Betroffenen für das Rezept andere Waren oder einen Anteil des erwarteten Erlöses. Davon hatte der Angeklagte direkt kaum etwas. Aber umso mehr brachten ihm die beiden anderen Tatkomplexe ein. Der erste Komplex betraf Privatpatienten. Ihnen schrieb der Mediziner teure Rechnungen über nicht erbrachte ärztliche Leistungen. Die Patienten reichten diese bei ihrer Privatkasse oder der Beihilfestelle ein und bekamen das Geld „erstattet“. Die eine Hälfte war für sie, die andere Hälfte für den Arzt. Kassenpatienten schrieb der Arzt Leistungen auf, die er so nicht erbracht hatte, und rechnete sie mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Insgesamt – so das Fazit des Gerichtes – seien auf diesen drei Wegen 224 Fälle von Untreue und Betrug mit einem Gesamtschaden von etwa 180 000 Euro zusammengekommen. Im Oktober 2010 flog die Sache auf. Ergebnis: Die Praxis wurde geschlossen, bis zur Rente arbeitete der Mediziner als angestellter Arzt. Er ist heute in Privatinsolvenz und lebt im Ausland. wi

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