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Saarbahn-Streit: Punktsieg für die Betriebsräte

Im Prozess um die Kündigung Saarbahn-Betriebsräte hat es am Donnerstag einen Dämpfer für die Geschäftsführung gegeben. Man hätte ein Amtsenthebungsverfahren anstreben müssen, belehrte das Gericht. (Veröffentlicht am 30.10.2008)

Saarbahn-Streit: Arbeitsgericht deckt Schwächen in Position der Geschäftsführung auf

Im Prozess um die Kündigung Saarbahn-Betriebsräte hat es am Donnerstag einen Dämpfer für die Geschäftsführung gegeben. Man hätte ein Amtsenthebungsverfahren anstreben müssen, belehrte das Gericht.

Von SZ-Redakteur Gerhard Franz

Saarbrücken. Für die Geschäftsführung der Saarbahn sieht es im Streit mit dem Betriebsrat nicht besonders gut aus. Nachdem am vergangenen Freitag das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bereits wegen eines Formfehlers zurückgewiesen hatte, ging es gestern um den Rauswurf der fünf restlichen Betriebsräte, die wegen ihres Status’ nach dem Betriebsverfassungsgesetz unkündbar sind. Das „Mittel der Wahl“, wenn man eine Ahndung von Verfehlungen der Betriebsratsmitglieder beabsichtigt hätte, wäre also, so das Gericht, eine „Amtsenthebung“ gewesen. Eine solche wurde allerdings nicht angestrengt. Außerdem hielt es der Richter Professor Erwin Fromm nicht für ausgeschlossen, dass es der Saarbahn bei ihrem Kündigungsverfahren besonders um den Betriebsratsvorsitzenden Winfried Jung gehe, der den Übertritt der Beschäftigen zur Partei die Linke offenbar maßgeblich betrieben hatte. Aber in diesem Fall sei es völlig unverständlich, wenn die Geschäftsführung eine Kündigung wegen „Lohnbetrugs“ anstrebe. Denn ein „Lohnbetrug“ komme bei Jung überhaupt nicht in Frage, weil er ein freigestelltes Betriebsratsmitglied sei und insofern keine entgeltpflichtige Tätigkeit ausübe.
Der Vorwurf des Lohnbetrugs war erhoben worden, weil die Betriebsräte im Sommer nach einer Betriebsratssitzung in ein Gasthaus gegangen seien und dort Alkohol getrunken hätten. Dagegen das Argument der Betriebsräte: Dieser Vorwurf treffe nicht zu, weil der Betriebsrat in diesem Gasthaus den geschassten Chef der Geschäftsführung, Professor Franz Heinrich, zum Gespräch getroffen habe. Nach Darstellung von Jung habe es kein Zusammentreffen mit Heinrich im Unternehmen geben können, weil diesem von der Aufsichtsratsvorsitzenden, der Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD), Hausverbot erteilt worden sei.
Trotz des bisherigen Verlaufs im Arbeitsgerichtsverfahren sagte Geschäftsführer Peter Edlinger nach der Sitzung: „Wir sind hier sehr, sehr zuversichtlich.“ Man werde sich nun auf den nächsten Verhandlungstermin konzentrieren, der auf den 5. Februar 2009 angesetzt ist. Trotzdem, und damit griff Edlinger eine Anregung des Arbeitsrichters auf, sei man zu einer Einigung mit dem Betriebsrat weiter gesprächsbereit.
In der Verhandlung, die in einem bis auf den letzten Stehplatz überfüllten Gerichtssaal stattfand, hatte Fromm aber auch angedeutet, dass eventuell der Betriebsratsvorsitzende nicht ungeschoren davonkommen könnte. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es für Jung vorstellbar sei, wieder Bus zu fahren, antwortete dieser: „Ich bin schon seit 20 Jahren nicht mehr gefahren. Ich weiß nicht, ob man das den Fahrgästen zumuten kann.“ Beim nächsten Termin im Februar sollen Zeugen angehört werden.



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