Saarbrücken. Wegen der massiven Vergewaltigung einer 17-Jährigen hat das Landgericht zwei junge Männer zu jeweils zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen die Angeklagten der jungen Frau insgesamt 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten sich im Frühjahr 2008 in Homburg über Studen im Wechsel an dem Opfer vergangen. Die Männer hatten dies nach anfänglichem Zögern vor Gericht eingeräumt und damit ihrem Opfer eine Aussage sowie das erneute Durchleben der Tatnacht im Prozess erspart. Das werteten die Richter als deutlich strafmildernd. Ohne Geständnisse hätten vier bis fünf Jahre Haft ohne Bewährung im Raum gestanden.
Das Mädchen und die damals 23 sowie 25 Jahre alten Angeklagten hatten sich im Mai 2008 kennen gelernt. Der ältere der beiden gefiel der jungen Frau. Sie tanzten in einer Disko, redeten und schließlich ging sie mit ihm nach Hause. Dort hörten die beiden Musik, konsumierten wohl auch Haschisch. Dann gingen sie ins Schlafzimmer, um einvernehmlich Sex zu haben. Aber daraus wurde nichts. Plötzlich offenbarte der Mann der 17-Jährigen, dass gleich sein Kumpel kommen und mitmachen werde. Das wollte die Frau nicht. Schon gar nicht wollte sie all das, was in den folgenden Stunden passierte. Die Richter fassten dies kurz so zusammen: Die beiden Männer hatten die Frau wie ein Objekt behandelt, hin und her gedreht, um ihre sexuellen Gelüste auf unterschiedliche Art zu befriedigen. Immer wieder und abwechselnd. Die Proteste und die Abwehr des Mädchens hätten sie weggewischt.
Dazu sagte das Opfer vor Gericht: „Ich dachte, sie bringen mich um.“ Aber irgendwann hörten die Männer auf und ließen die Frau gehen. Sie hatte äußere Verletzungen, die zwischenzeitlich verheilt sind. Die psychischen Folgen der Tat heilen offenbar nicht so schnell. Kurz nach der Vergewaltigung hatte die 17-Jährige versucht, sich umzubringen. Ihre Mutter brachte sie dann dazu, professionelle ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem wartet die junge Frau nun auf einen speziellen Therapieplatz. Aber die Wartezeit ist lang. Trotz all dem meinte der Anwalt des Opfers: Seine Mandantin und er seien mit der relativ milden Bewährungsstrafe einverstanden. Die beiden Angeklagten hätten ihre Taten zugegeben und sich entschuldigt. Und sie würden nun für ihre Taten verurteilt. Darauf komme es letztlich an – weniger auf die Höhe der einzelnen Strafen. wi



































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