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Saarbrücken/Worms

Kinderschänder: Gericht entscheidet gegen Sicherungsverwahrung

Der 46-Jährige hatte in einem früheren Verfahren die Taten gestanden und war vom Landgericht 2010 zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. (Veröffentlicht am 24.04.2012)

Saarbrücken/Worms. Saarbrücken/Worms. Einem Berufskraftfahrer, der sich mindestens 50 Mal an Mädchen und Jungen sexuell vergangen hat, bleibt eine Sicherungsverwahrung erspart. Das entschied gestern das Landgericht Saarbrücken in einem neu aufgerollten Verfahren. Der 46-Jährige hatte in einem früheren Verfahren die Taten gestanden und war vom Landgericht 2010 zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jedoch hinsichtlich der Sicherungsverwahrung in einem Revisionsverfahren vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

Nun hatte sich eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut mit dem Fall zu befassen. Und obwohl ein psychiatrischer Gutachter weiter von einer Rückfallwahrscheinlichkeit ausgeht, sahen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen keine rechtliche Möglichkeit, die Anordnung der Sicherungsverwahrung aufrecht zu halten. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Verteidigers. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutschen Regelungen beanstandet hatte, befand auch das Bundesverfassungsgericht diese für teilweise verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis 2013 auf. Bis dahin können Gerichte nur bei schweren Gewalttaten die Sicherungsverwahrung anordnen.
Der Angeklagte hat bei seinen Opfern keine Gewalt angewandt. Er suchte die Bekanntschaft von Frauen, um das Vertrauen ihrer Kinder zu erschleichen. Der Oberstaatsanwalt erwägt, erneut vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, um eine höhere Strafe zu erreichen. jht


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