Der Angeklagte und der junge Saarländer lernten sich 2008 über das Internet kennen. In einem Forum für homosexuelle Männer trat der Junge als "Boynk06" auf und gab sich als 17-jähriger aus. Nach den virtuellen Kontakten im Netz kam es zu Telefonaten und Verabredungen. Im März und Juni 2008 kam es zu persönlichen Treffen in der elterlichen Wohnung des Jungen. Für Fotos und weitere "Dienste" zahlte der Angeklagte zuerst 180 und dann 200 Euro. Er soll sich auch als Zuhälter angeboten haben. Gegen Geld wollte er Kontakte zu weiteren interessierten Männern herstellen.
In der Gerichtsverhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich mehrfach bei dem jungen Mann. Er sei als Kind mit seiner Mutter nach Deutschland gekommen. Sie habe einen Deutschen geheiratet. Nach dem Abitur habe er Zivildienst geleistet, dann ein Jurastudium aufgenommen, wegen schlechter Noten aber abgebrochen. Jetzt mache er eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und stehe kurz vor dem Abschluss.
Der Missbrauch kam ans Tageslicht, weil der Junge unter Freunden davon erzählte. Das Jugendamt erfuhr davon und informierte die Polizei. Die Mutter kannte zwar die sexuelle Orientierung ihres Sohnes. Doch es war ein schwerer Schlag für sie, dass er es für Geld tat und in das Strichermilieu abzugleiten drohte. Doch die rechtzeitige Aufdeckung hat das verhindert. So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten. Für den Fall eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zugesagt. jht



































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