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Blieskastel

Ärger mit freilaufenden Hunden in der Bliesaue

Kürzlich musste Forstschutzbeauftragter Rainer Ruffing einen Graureiher einschläfern lassen: Er war von einem freilaufenden Hund schwer verletzt worden. In der Bliesaue leben viele seltene Vögel. (Veröffentlicht am 04.02.2012)

Blieskastel. Immer mehr Hundehalter und ihre Vierbeiner machen den Vögeln in der Bliesaue das Leben schwer. Die Tierbesitzer halten sich nicht an den für dieses Gebiet vorgeschriebenen Leinenzwang, lassen große Hunde frei laufen oder gehen mit ihren Tieren sogar direkt auf die Vögel zu, wie die Blieskasteler Stadtverwaltung berichtet. Die Vögel würden unnötig aufgescheucht und verbrauchten kostbare Energie. Ihre Widerstandskraft gehe durch verminderte Nahrung verloren, und sie hätten gegen die angreifenden Hunde wenig Chancen. So sei vor Kurzem ein Graureiher von einem freilaufenden Hund so stark verletzt worden, dass der Reiher eingeschläfert werden musste.

Wie es aus dem Blieskasteler Rathaus weiter heißt, halten sich in den Bliesauen zwischen Blieskastel und Einöd derzeit rund zehn der unter Naturschutz stehenden Silberreiher, einige Nilgänse, über ein Dutzend Schwäne, mehrere Graureiher und ein Weißstorch auf. „In der Kälteperiode werden Storch und Schwäne, wenn notwendig, vom städtischen Feld- und Forstschutzbeauftragten Raimund Ruffing zugefüttert. Silberreiher und Nilgänse haben es bedeutend schwerer, gerade in der kalten Witterung. Durch Frosteinwirkung ist es für diese Vögel sehr schwierig, an ausreichend Nahrung zu kommen. Daher ist es besonders wichtig, dass sie ungestört der Futtersuche nachgehen können“, wie Stadtpressesprecher Fredi Brabänder gegenüber unserer Zeitung betont.

Das Verhalten der unvernünftigen Hundehalter entspreche nicht der geltenden Polizeiverordnung der Stadt über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und Anlagen in der Stadt Blieskastel, wonach Hunde sowohl an der Leine zu führen wie auch so zu beaufsichtigen seien, dass niemand gefährdet und Sachschaden vermieden werde. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung könnten mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. „Der Feld- und Forstschutzbeauftragte wird in der nächsten Zeit in besonderem Maße auf den Schutz der unter Naturschutz stehenden Vögel achten und Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen. Ebenso wird die Bevölkerung um Mithilfe gebeten, Zuwiderhandlungen bei der Stadt Blieskastel, Ortspolizeibehörde, Rathaus III, Zimmer 315, Tel. (0 68 42) 9 26 13 04, anzuzeigen“, so Brabänder. Es sei bedauerlich, dass durch dieses unbedachte Handeln einiger Hundehalter Bemühungen innerhalb der Biosphäre gefährdet würden, die unter anderen auch die Ansiedlung und Pflege geschützter Tierarten beinhalten.

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