Von SZ-Redakteur Gerhard Franz
Saarbrücken. Saarländische Tierschützer verstehen die Welt nicht mehr. Denn jener 68-jährige Landwirt aus dem Saargau, dem vor zwei Wochen seine 31 Rinder wegen übler Haltungsbedingungen weggenommen worden waren, hat am Mittwoch begonnen, die Tiere mit seinem Traktor und seinem Anhänger zurückzuholen.
Tierschützer sind fassungslos
Doch während die Tierschützer zunächst davon ausgingen, dass der Bauer sich über behördliche Verfügungen hinwegsetzte und auf eigene Faust handelte, bestätigte das saarländische Umweltministerium gestern Nachmittag, dass das Halten von Rindern in dem betreffenden Stall wieder erlaubt sei. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, dass der Landwirt die Auflagen zur Haltung der Tiere einhalten müsse. Deshalb dürfe er einen Teil der Kühe wieder zurückholen. Jedoch nicht mehr als 15 Stück, während die Rinderherde zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung am Freitag, 26. Februar, noch 31 Tiere umfasste. „Wenn der die Auflagen erfüllt“, so hieß es im Ministerium., „sind wir praktisch gezwungen, dem die Rinder zurückzugeben.“ Dazu sagte ein Tierschützer, der den Stall schon selbst in Augenschein genommen hatte. „Wir sind entsetzt.“
Saarlouiser Gericht brachte den Fall ins Rollen
Dieser Fall war durch eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis ins Rollen gekommen, wo Gerichtspräsident Ulrich André unglaubliche Missstände, die auch im Urteil aufgeführt werden, angeprangert hatte. Danach hat der Nebenerwerbslandwirt, der bis zu seiner Pensionierung in einem Metall verarbeitenden Betrieb beschäftigt war, die Veterinärbehörden schon seit 1993 beschäftigt. Im Urteil heißt es: „In jenem Jahr ist bereits das fünfte Rind in verendetem Zustand aus dem Stall herausgezogen und einige Zeit später von der Tierkörperverwertung abgeholt worden.“ An anderer Stelle steht, dass der Tierschutzverein den Bauern beobachtet habe, wie er „trächtige Kühe gewaltsam mit dem Traktor aus dem Stall zerre“. Diese seien, so die Erläuterung, mit ihrem dicken Bauch nicht mehr von selbst durch die schmale Tür gekommen.
Zudem wird geschildert, wie sich der Bauer auch noch im vergangenen Dezember tierärztlichen Kontrollen widersetzte: „Der Kläger habe das erneute Betreten seines Stalles, bei dem die Tiere hätten abschließend gezählt werden sollen, verhindert. Hierzu habe er sich mit einer Heugabel drohend vor die Behördenvertreter gestellt und schließlich körperliche Gewalt angewandt.“
Zum Persönlichkeitsbild des Bauern geht aus den Akten der Veterinärbehörden hervor, dass er die Realität total verkenne und nicht bereit sei, an seiner Situation oder der der Tiere etwas zu ändern.
Angesichts all dieser Zeugnisse von Tierschinderei, angesichts der üblen Zustände im Stall, wo Kälber neben Kadavern zur Welt kamen, hatten vor zwei Wochen alle Landtagsfraktionen die Regierung zum Handeln aufgefordert.




































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