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Saarbrücken

Zahnersatz: Verbraucherschützer raten, Preise zu vergleichen

Seit Jahresbeginn beschert eine neue Gebührenordnung gesetzlich Versicherten einen höheren Eigenanteil bei Zahnersatz. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. (Veröffentlicht am 01.05.2012)

Gesunde Zähne

Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Foto: Frank MayFoto:

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Saarbrücken. Saarbrücken. Eine Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) stand schon lange an, weil viele zahnärztliche Leistungen darin bislang nicht enthalten waren. Allerdings drückt die daran gekoppelte Kostenerhöhung besonders gesetzlich versicherten Patienten empfindlich. „Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte bei seinem Zahnarzt vorher nach den anfallenden Kosten fragen und möglichst weitere Angebote einholen und miteinander vergleichen“, raten zum Beispiel die Fachleute der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen.

Behandlung auf Standardniveau

Für jeden Befund ist eine kostengünstige Standardbehandlung – die so genannte Regelversorgung – festgelegt. Zahnärzten ist hierbei exakt vorgeschrieben, welche Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Die andere Hälfte zahlen
Patienten als Eigenanteil.

Wer mehr will als die Standardvariante, wird stärker zur Kasse gebeten. In diesen Fällen wird auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – zum Beispiel wenn bei einem Backenzahn eine Krone mit Keramikverblendung eingesetzt werden soll.
Bei der Festlegung der Kosten haben Zahnärzte über die Vorgaben der Gebührenordnung hinaus einen gewissen Spielraum – je nachdem, welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3-fachen Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung schriftlich begründen.
Entscheiden sie sich für einen hohen Faktor, sollten Patienten erst auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, wenn dies gerechtfertigt scheint und sämtliche Kosten geklärt sind.
Vor allem die Höhe der privat aufzubringenden Kosten und mögliche Behandlungsalternativen sollten vorher eingehend besprochen werden. Bei hohen Beträgen für Zahnersatz sei es zusätzlich sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. 

Vergleich im Internet

Online-Dienstleister bieten hierzu eine Kontaktbörse für Zahnärzte und Patienten im Internet an. Unter dem Stichwort „Zahnauktionen“ stoßen Surfer auf entsprechende Preisvergleichsplattformen, bei denen ein Kostenvoranschlag zur Prüfung eingestellt werden kann. Registrierte Zahnärzte können so die einzelnen Konditionen vergleichen und ein kostengünstigeres Angebot abgeben.

Verbraucherschützer sehen die Vorteile darin, dass der Patient die Möglichkeit hat, für seinen anstehenden Zahnersatz Preisvergleiche anzustellen und dadurch ein preisgünstigeres Angebot zu erhalten. Da sich die Kosten für Zahnersatz häufig im vierstelligen Bereich bewegen, könnten hier zum Teil Hunderte, manchmal auch bis zu mehreren Tausend Euro eingespart werden, urteilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch wenn ein Zahnarztwechsel nicht in Frage komme, könnten die erzielten Informationen in die weiteren Gespräche mit dem Zahnarzt eingebracht werden.
Ein Nachteil sei, dass bei einer Auktion nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit bestehe, sich über die Behandlungs- und Beratungsqualität des betreffenden Zahnarztes zu informieren. Dies sollte gerade dann bedacht werden, wenn man ein sehr gutes Verhältnis zu seinem derzeitigen Arzt hat und zudem mit der Qualität der Behandlung zufrieden ist. Außerdem seien unter Umstände lange Anfahrtswege zu beachten.

Bonus für Sorgfältige

Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann statt der Hälfte 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung. Wenn Zahnärzte nicht bohren, sondern die Zähne nur kontrollieren, fallen für Patienten keine Kosten an.

Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1050 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält bis zu 100 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz erstattet. Dies gilt aber nur für die festgelegte Regelversorgung. Wer knapp bei Kasse ist und sich trotzdem für eine aufwendigere Versorgung entscheidet, muss den Großteil der Kosten selbst zahlen. red/in

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