Darüber hinaus sieht der saarländische Entwurf die Möglichkeit für Beamte vor, eine Familienteilzeit bis zur Höchstdauer von 15 Monaten in Anspruch zu nehmen. Bislang beträgt diese Höchstdauer zwölf Monate.
Das Gesetz soll im Januar vom Kabinett verabschiedet und auch bereits in erster Lesung vom Landtag beraten werden. Es könnte zum 1. April in Kraft treten. Weitere Bereiche des Beamtenrechts wie die Versorgung, die Laufbahn-Verordnung und die Besoldungsverordnung sollen erst nach der Landtagswahl 2009 geregelt werden.
Innenminister Meiser sagte der Saarbrücker Zeitung, er strebe eine Regelung an, wonach Beamte künftig freiwillig länger arbeiten können als bis 65. Es sei aber zu „beachten, ob das im Geleitzug von Bund und Ländern machbar und durchzuhalten ist“. Innen-Staatssekretär Gerd Müllenbach relativierte unterdessen die Bedeutung des Referentenentwurfs. Er betonte, das Saarland werde „sich an der Mehrheit und den Entscheidungen der anderen Länder orientieren“. Ziel sei eine möglichst ausgewogene Personalstruktur.
Der Vizechef des Saar-Beamtenbunds, Ewald Linn, begrüßte den Plan, die Rente mit 67 für Beamte nicht umzusetzen. Er betonte, im Beamtenstatusgesetz des Bundes sei keine Vorgabe für die Länder enthalten, wie sie die Altersgrenze für ihre Beamten zu regeln haben. Linn verwies darauf, dass sie bei den Arbeitnehmern die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil halten solle, was mit der Beamtenversorgung nichts zu tun habe, aus dem laufenden Landeshaushalt und nicht aus der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert. Zudem hätten die Beamten im Versorgungsrecht mit der einer früheren Anhebung der Antragsaltersgrenze und Kürzungen bei der Höchstversorgung stärkere Einschnitte hinnehmen müssen als die Arbeitnehmer im Rentenrecht.
DGB-Chef Eugen Roth sagte, er lehne die Rente mit 67 generell ab. Auch bei den Beamten sei es zu einer massiven Arbeitsverdichtung gekommen. Zudem litten Lehrer immer mehr unter „Stress“, weil sich in den Klassenzimmern heutzutage „die bröckelnden gesellschaftlichen und familiären Strukturen austoben“.




































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