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Homburg/Saarbrücken

Polizei beschäftigt sich mit falschen Taubstummen

Von SZ-Redaktionsmitglied Stefan Lehmann

Seit Januar sind Betrüger mit der immer gleichen Masche im Saarland unterwegs. Sie geben vor, für einen Taubstummen- Verband Spenden zu sammeln. Staatsanwaltschaft und Polizei sind zurzeit machtlos. (Veröffentlicht am 06.05.2012)

Polizei

Die Polizei beschäftigt sich mit angeblichen Spendensammlern.Foto: dpa

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Homburg/Saarbrücken. Homburg/Saarbrücken. Es ist ein einfacher DIN-A 4-Ausdruck in Schwarz-Weiß, mit dem Spendenbetrüger seit Wochen auf Bauernfang gehen: Vier kleine Bilder, darunter der Titel „Zertifikat des regionalen Verbundes für Taubstumme und körperlich Behinderte“ – so bitten sie um eine Spende. Dabei treten die Sammler auch selbst als Taubstumme auf. Laut Polizeisprecher Georg Himbert eine gängige Masche: „Seit Jahresanfang haben wir im ganzen Saarland 219 Hinweise auf mutmaßlichen Spendenbetrug registriert. Das Gros betraf dieses konkrete Schreiben.“ Die meisten Hinweise habe es aus Saarlouis gegeben, gefolgt von Neunkirchen und Dillingen. Die falschen Spendensammler sind laut Himbert meist Südosteuropäer und treten in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Parkplätzen auf. Zuletzt nahm die Homburger Polizei am Donnerstag vier von ihnen vorläufig fest.

Meist müsse man die Spendenschwindler aber nach Aufnahme der Personalien wieder laufen lassen, sagt Himbert. Das hat verschiedene Gründe, erklärt Thomas Reinhardt, Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Der wichtigste sei, dass ein Haftbefehl in keinem Verhältnis zum verursachten Schaden stehe. „Es läuft aber in jedem einzelnen Fall ein Ermittlungsverfahren.“ Ob auf das Verfahren dann auch ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe folgt, sei alles andere als sicher. „Allein der Umstand, dass jemand Geld sammelt, ist noch nicht strafbar.“ Um Betrug handle es sich nur, wenn den Spendern aktiv der falsche Zweck vorgegaukelt wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten also prüfen: „Was wurde gesagt, wovon ist der Spender ausgegangen.“

Das sei schwer nachzuweisen, Reinhardt spricht von einem rechtlichen Graubereich. Eine andere Möglichkeit gäbe es noch, den mutmaßlichen Betrügern das Handwerk zu legen: Wenn sich nachweisen ließe, dass „mehr dahintersteckt“, die falschen Spendensammler also banden- oder gewerbsmäßig zu Werke gehen, sei wohl auch ein Haftbefehl durchsetzbar, sagt Reinhardt. Polizeisprecher Georg Himbert deutete gegenüber der SZ an, dass die Polizei in diese Richtung ermittle. Ob diese Bemühungen am Ende auch zum Erfolg führen, steht laut Staatsanwaltschaft aber noch nicht fest. „Oft ist bei diesen Personen wegen fehlender Papiere und unklarer Schreibweise der Namen schon die Identitätsfeststellung schwierig“, sagt Thomas Reinhardt.

Deshalb ließen sich die Zusammenhänge einzelner Taten auch schwer beweisen. So bleibt den Saarländern vorerst nur, besonders vorsichtig zu sein. Polizeisprecher Georg Himbert rät, sich immer den Sammlerausweis und die behördliche Sammelerlaubnis vorzeigen zu lassen. Beide trügen amtliche Stempel und seien nicht so einfach zu fälschen. „Mit einem DIN-A 4-Blatt alleine ist es eben nicht getan.“

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