Grund für die Razzia laut Appel: „Er hat gewisse Meldeauflagen nicht erfüllt“ und somit nach bisherigem Sachstand gleich gegen mehrere Paragrafen des deutschen Waffengesetzes verstoßen. Zwar besitze der Bliesener einen Waffenschein und habe auch die Gewehre sowie Pistolen ganz legal erworben. Allerdings sei der Beschuldigte mehrmals zwischen Deutschland und Frankreich umgezogen, habe dabei die Waffen sowohl in die eine als auch andere Richtung mitgenommen. Allerdings ohne dies den Behörden zu melden. Und nach deutschem Recht ist genau das strafbar. Eine einheitliche Handhabe innerhalb der Europäischen Union (EU) gebe es nicht, sagte Dieter Appel.
Ist es üblich, dass ein Jäger an die 200 Kilogramm Munition privat aufbewahrt? Appel dazu: „Das kommt mir sehr viel vor.“
Die Saarbrücker Beamten des Landeskriminalamtes waren auf Grund anonymer Hinweise dem Jäger aus dem St. Wendeler Stadtteil auf die Spur gekommen. Entsprechende Schreiben hatte das Landratsamt in der Kreisstadt erhalten, wie die Kreisverwaltungssprecherin Fatma Schlaup informierte. Adressiert waren diese an die dortige Untere Jagd- und Waffenbehörde. Sie ist für die Vergabe von Jagdscheinen verantwortlich. Eben solch ein Schriftstück soll der Bliesener besitzen. Ob diese zeitlich befristete Erlaubnis verlängert wird, ist völlig offen. Denn derzeit ist es noch zu keiner Anklage gekommen. Denn: „Die Unterlagen sind erst zur Staatsanwaltschaft unterwegs“, erklärte Appel. Die entscheidet, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Außerdem legt sie fest, ob der Bliesener Jäger wieder an seine Waffen kommt. Bis dahin liegen sie in einer Asservatenkammer unter Verschluss.




































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