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Berlin/Saarbrücken

Bundestag beschäftigt sich mit Bergbau-Urteil

Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das am 25. November 2011 einem Bergbaubetroffenen Schadensersatz zugesprochen hat, ist nun Thema im Bundestag. Die Grünen haben eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. (Veröffentlicht am 16.01.2012)

Gericht Prozess

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das am 25. November 2011 einem Bergbaubetroffenen Schadensersatz zugesprochen hat, ist nun Thema im Bundestag.Foto: dpa (Symbolbild)

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Bergbau-Urteil: RAG geht nun doch in Revision - Anträge nicht weiter bearbeitet

Am Donnerstag hatte der Anwalt von Hermann Löw Revision gegen das Urteil des Landgerichts angekündigt, wonach dem Bergbaubetroffenen eine Entschädigung zugesprochen wurde. Die RAG geht jetzt ebenfalls in Revision.

RAG muss Hauseigentümer aus Falscheid 1140 Euro zahlen

Mit einem Grundsatzurteil zur Haftung bei bergbaubedingten Erdbeben hat das Landgericht am Freitag neue Maßstäbe gesetzt. Der Kläger im konkreten Fall bekommt nun 1140 Euro Schadensersatz für die zeitweise Minderung des Wohnwertes seines konkreten Hauses. Welche anderen Häuser diese Maßstäbe ebenfalls erfüllen, das muss nun noch geklärt werden.

Bergbau-Geschädigter erhält Entschädigung von RAG

Nach sechs Jahren Verfahrensdauer soll einem Lebacher Bürger eine Entschädigung für die Minderung seiner Lebensqualität durch den Bergbau zugesprochen werden. Das Urteil wird am 25. November erwartet.
Berlin/Saarbrücken. Vor rund sieben Wochen hat das Landgericht Saarbrücken sein bis dahin bundesweit einmaliges Grundsatzurteil zur Entschädigung von Bergbaubetroffenen nach Grubenbeben verkündet (wir berichteten). Jetzt wird der Richterspruch zum Thema im Bundestag. Dort hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Sie will mit Blick auf 18 Unterpunkte wissen, welche Folgen das Urteil vom 25. November 2011, in dem einem Bergbaubetroffenen 1140 Euro Schadensersatz wegen massiver Erderschütterungen zugesprochen worden ist, für die Bergbaukonzerne in Deutschland sowie für die aktuelle und künftige Kohlepolitik haben wird. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Saarbrücker Entscheidung auch zu Ersatzansprüchen in anderen Abbaugebieten führen könnte und wie sich dies auf die vom Staat zu zahlenden Kohlebeihilfen auswirken würde. Die Antwort der Bundesregierung auf die kürzlich veröffentliche Anfrage wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Die Richter der 13. Zivilkammer des Saarbrücker Landgerichts hatten erstmals einem Bergbaubetroffenen eine Entschädigung nach allgemeinem Zivilrecht zugesprochen, weil der Nutzwert seines Hauses durch Grubenbeben unzumutbar beeinträchtigt worden sei. Dabei betonte die Zivilkammer zwar, dass es sich hier lediglich um die Entscheidung in einem konkreten Fall mit konkreten Messdaten handele. Gleichzeitig musste sie aber zur Berechnung dieser neuen Form von Entschädigung allgemeine Grundsätze entwickeln, die nun auch auf andere Fälle angewandt werden könnten. Die Zivilrichter erarbeiteten ein Raster, in dem die Intensität der Beben, ihre Schwinggeschwindigkeit und ihre Häufigkeit berücksichtigt werden. Motto: Je schwerer und je häufiger die Erde innerhalb eines Monats bebt, desto mehr Schadensersatz muss für diesen Monat bezahlt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Prozessbeobachter rechnen damit, dass allein im Saarland mehrere Hundert Betroffene entsprechende Ansprüche gegen die Grubenbetreiberin RAG geltend machen könnten.

Die Grünen im Bundestag wollen vor diesem Hintergrund nun wissen, wie sich das Urteil bundesweit für die Bergbauunternehmen auswirkt.
Dabei geht es zunächst um die Frage, wie viele Grubenbeben es seit dem Jahr 2005 in den verschiedene Abbaugebieten bei den verschiedenen Unternehmen gegeben hat, die in ihrer Stärke denen des Klägers aus dem Saarland entsprechen (Beben der Stärke 1,9 bis 3,7 auf der Richterskala). Daraus sollen die Zahl möglicher Betroffener bundesweit sowie die Höhe ihrer möglichen Regressforderungen berechnet werden. Und es soll geklärt werden, ob und wie sich dies auf die Bergbauunternehmen sowie die von Bund und Ländern zu leistenden Kohlebeihilfen auswirkt.

Die Grünen interessieren sich auch dafür, wie die Bundesregierung mit den Betroffenen umgeht. Sie fragen, was die Bürger tun müssen, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus wollen sie wissen, ob die Betroffenen von den Bergwerksbetreibern oder den Bergbehörden informiert werden. Falls eine solche Information der Betroffenen nicht geplant ist, wollen die Grünen wissen, warum nicht.

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