Der Bundespräsident wird oft als machtlos beschrieben in einem Amt, in dem man praktisch nur durch das Wort und das Vorbild wirken könne. Doch das stimmt nicht ganz. Das Grundgesetz gibt dem Inhaber auch Befugnisse. Der Bundespräsident ist das vorletzte Bollwerk der Demokratie gegen den Missbrauch von Macht durch Regierungen oder Parlamente. Das letzte Bollwerk ist das Bundesverfassungsgericht. Man stelle sich vor, in Deutschland regierte jemand wie Orban in Ungarn und machte Gesetze gegen die Medienfreiheit und gegen Minderheiten. Dann könnte der Präsident die Ausfertigung dieser Gesetze ablehnen. Er könnte sich weigern, Bundesrichter – darunter auch Richter des Verfassungsgerichts – zu ernennen, wenn eine demokratiefeindliche Regierung versuchen sollte, die Justiz zu kapern. Oder er könnte vorzeitige Neuwahlen blockieren, wenn das Ansetzen des Wahltermins missbräuchlich betrieben wird.
Zumindest in dieser Funktion als vorletztes Bollwerk braucht der Bundespräsident umfassende Unabhängigkeit. Und dazu gehört eben auch eine umfassende materielle Unabhängigkeit, dazu gehört die lebenslange Versorgung.




































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