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Berlin

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will im Netz durchgreifen

Bei der Suche nach neuen Themen für die FDP ist Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fündig geworden: das Recht im Internet. Im neuen Jahr plant sie eine große Gesetzesinitiative. Über den schmalen Grat zwischen Freiheit und gesetzlichen Beschränkungen sowie die Konkurrenz zu den Piraten sprach unser Korrespondent Werner Kolhoff mit der 60-jährigen Politikerin. (Veröffentlicht am 28.12.2011)

Justizministerin Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerFoto: Rainer Jensen / dpa

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Frau Leutheusser-Schnarrenberger, registrieren Sie eine Zunahme von Kriminalität im Internet?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, Kriminalität und Missbrauch nehmen zu. Das beginnt bei den systematischen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen. Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.



Was unternehmen Sie, um die Verbraucher in diesem Dschungel besser zu schützen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich werde Anfang nächsten Jahres ein Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegen. Der Abmahnmissbrauch bei Urheberrechtsverletzungen wird eingedämmt. Ich will aber auch die kleinen Anbieter im Online-Handel schützen, die oft teuer abgemahnt werden, weil sie angeblich nicht alle Vorschriften ganz genau eingehalten haben. Bereits in der parlamentarischen Beratung ist die sogenannte Button-Lösung bei Bestellungen. Wir wollen, dass die Kunden vor jeder Bestellung exakt auf die Folgen und Kosten hingewiesen werden. Bei der unerlaubten Telefonwerbung werden wir nachjustieren und die Inkassobranche von schwarzen Schafen befreien.



Es gab vor wenigen Tagen ein spektakuläres Urteil. Eine Rentnerin, die überhaupt keinen Computer mehr hat, aber noch einen alten Internetanschluss, wurde wegen der Raubkopie eines Gewaltfilmes zur Zahlung von 650 Euro Abmahnkosten verurteilt. Eine Einzelfallprüfung gab es nicht. Wird Ihr Gesetz an dieser Praxis etwas ändern?

Leutheusser-Schnarrenberger: Zu einzelnen Fällen kann ich natürlich nichts sagen. Unser Ziel ist aber ganz klar – wir brauchen bessere Regelungen bei den Abmahnungen, gerade im Urheberrechtsbereich. Dort gab es nach Verbraucherschützerangaben fast 600 000 Abmahnungen allein 2010, alle mit nicht unerheblichen Kosten. Die bisherige Regelung, dass die Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen maximal 100 Euro betragen darf, ist völlig fehlgeschlagen. Deshalb, weil die Gerichte die meisten Fälle als nicht einfach eingestuft haben. Wir werden nun Streitwerte im Gesetz festlegen, damit die Abmahnkosten nicht aus dem Ruder laufen. Wir wollen den Urheberrechtsschutz auf keinen Fall aushöhlen. Trotzdem braucht man klare rechtliche Regelungen, dass bei den Abmahnungen nicht abgezockt wird. Es gibt leider schwarze Schafe, auch unter Anwälten, die das zum Geschäftsmodell gemacht haben.



Die Nutzer sozialer Netzwerke geben viele Daten von sich preis, aus denen die Anbieter Persönlichkeitsprofile erstellen können. Wollen Sie auch dagegen vorgehen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das ist zunächst eine Frage des Datenschutzes, der in der Zuständigkeit des Innenministers liegt. Ich sehe in dieser Entwicklung tatsächlich eine Gefahr und halte die derzeitige gesetzliche Lage nicht für ausreichend. Wenn der Dateninhaber, also der Nutzer, die bewusste Entscheidung trifft, seine Daten preiszugeben, ist dagegen zunächst nichts einzuwenden. Meist weiß er aber gar nicht, was mit seinen Daten geschieht. Ich bin der Meinung, dass wir hier eine klare gesetzliche Regelung brauchen: Daten dürfen nur genutzt werden, wenn der Einzelne über die Verwendung informiert wurde und er ausdrücklich zugestimmt hat.



Bei Facebook bleiben die Daten sogar dann gespeichert, wenn man sich abgemeldet hat.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich finde die Argumentation von Facebook, man mache das für den Fall, dass der Kunde später wieder einen Account einrichte, absolut nicht überzeugend. Wer seinen Account löscht, beendet die Geschäftsbeziehung zu Facebook, und dann sollten auch die Daten gelöscht werden. Daneben kann man ja auch die Funktion anbieten, den Account vorübergehend zu deaktivieren – aber eben nur, wenn der Nutzer das ausdrücklich wünscht. Meine Daten gehören mir, dass muss der Grundsatz sein.



Setzen Sie eher auf Selbstverpflichtungen oder auf gesetzliche Regelungen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Selbstregulierung ist in einer Marktwirtschaft der deutlich bessere Weg. Darum bereiten wir eine Stiftung Datenschutz vor, die zum Beispiel mit einem Siegel Anreize für vorbildlichen Datenschutz setzen kann. Ein gesetzlicher Rahmen, der die Grenzen des Erlaubten klar umreißt, gehört für mich aber gleichwertig dazu.



Schielen Sie mit den Aktivitäten zum Recht in der digitalen Welt auf die Piraten, die der FDP zunehmend Stimmen abjagen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Die FDP hatte schon einen netzpolitischen Schwerpunkt, als es die Piraten überhaupt noch nicht gab, denken Sie nur an die Abschaffung der Netzsperren oder an die Vorratsdatenspeicherung. Mir geht es gerade als Liberale, die das Thema Freiheit auch im Geschäftsverkehr sehr hoch hält, darum, dass überall Recht und Gesetz gelten. Darüber streite ich mich dann gern mit Leuten, die der Meinung sind, im Internet sei alles anders. Durch das Internet stellen sich viele Rechtsfragen neu. Dem müssen wir uns stellen. Aber das Internet ist mehr. Es führt zu gesellschaftspolitischen Veränderungen und zu anderen Meinungsbildungen in der Demokratie.

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