Überfällige Inventur

Schärfere Sicherheitsgesetze, Debatte über Bundeswehreinsätze im Innern, Burka- oder Rucksack-Verbote und noch mehr Video-Überwachung - es ist schon ein ganze Menge, was da in den vergangenen Tagen und Wochen für allgemeine Aufregung sorgt. Selbst politisch interessierten Zeitgenossen dürfte es daher zunehmend schwerfallen, stets den Überblick zu behalten. Ganz zu schweigen von denen, die am liebsten gar nichts mehr davon hören wollen, weil sie sich schon genug verunsichert fühlen. Denn das ist das Grundproblem: Es geht viel zu viel durcheinander. Mehr oder minder sinnvolle Maßnahmen zur inneren Sicherheit werden mit mehr oder minder intelligenten Vorschlägen zur Integration vermengt, und am Ende weiß keiner mehr genau, wo vorn und hinten ist.

Das zuletzt in immer mehr streitbaren Details bekannt gewordene Zivilschutzkonzept der Bundesregierung inklusive einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht scheint ein weiterer Beleg für diesen Missstand zu sein. Zumindest herrscht abermals das Gefühl vor, es handele sich um politischen Aktionismus. Höchste Zeit, die Debatte zu versachlichen. Schon im vergangenen Jahr und damit lange vor den Terror-Ereignissen in Süddeutschland waren Pläne der großen Koalition zur Inventur des Zivilschutzes bekannt geworden. Die geltenden Bestimmungen stammen noch aus den 1990er Jahren, als die Welt auf ewig im Zustand eines friedlichen Miteinanders zu sein schien. Heute wird niemand behaupten, dass sich dieser Traum erfüllt hat. Erinnert sei nur an den 11. September 2001 oder die Krim-Invasion 2014.

In der aktuellen Fassung des Zivilschutzkonzepts, die heute vom Kabinett verabschiedet werden soll, wird ein Angriff auf deutsches Territorium als unwahrscheinlich eingestuft. Und damit auch die Notwendigkeit der Landesverteidigung. Käme es jedoch anders, wären die Kritiker dieses Konzepts garantiert die Ersten, die eine mangelnde Vorsorge beklagten. Was nun die Wehrpflicht angeht, so ist sie nie abgeschafft, sondern nur ausgesetzt worden. Dazu bedurfte es 2011 nicht mal einer Verfassungsänderung. Denn im Grundgesetz ist festgelegt, dass erwachsene Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden "können". Nach geltender Rechtlage lebt die Wehrpflicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall wieder auf.

So gesehen enthält das Zivilschutzkonzept an dieser Stelle keine Neuigkeit. Es weist nur auf die bestehende Möglichkeit der Wehrpflicht hin. Eine Möglichkeit, von der Deutschland hoffentlich nie wieder Gebrauch machen muss, wofür es aber angesichts einer konfliktreichen Welt keine Garantie geben kann. Manche nennen das Panikmache. Wer das tut, trägt freilich selbst zur Panikmache bei.

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